Bernkastel-Kues lässt mehr Gasthäuser zu

Bernkastel-Kues · In der Altstadt Bernkastel sollen sich in Zukunft weitere Gastronomiebetriebe ansiedeln können. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hat der Stadtrat am Montagabend einstimmig gefasst. Allerdings werden nur Restaurants mit Bedienung zugelassen, weitere Imbiss-Betriebe will man in der Altstadt nicht haben.

 Vorgestern in der Bernkasteler Altstadt: Die Beschäftigten in Cafés und anderen Gastronomiebetrieben haben gut zu tun. Weitere Restaurants können jetzt dort ihre Geschäfte machen.TV-Foto: Winfried Simon

Vorgestern in der Bernkasteler Altstadt: Die Beschäftigten in Cafés und anderen Gastronomiebetrieben haben gut zu tun. Weitere Restaurants können jetzt dort ihre Geschäfte machen.TV-Foto: Winfried Simon

Bernkastel-Kues. Das hat es im Stadtrat Bernkastel-Kues noch nicht gegeben: Knapp die Hälfte der Mitglieder durfte am Montagabend über ein brisantes und in der Stadt seit Wochen heiß diskutiertes Thema nicht mitreden und abstimmen. Als Stadtbürgermeister Wolfgang Port den Tagesordnungspunkt 4, "Bebauungsplan Altstadt Bernkastel", aufrief, mussten neun der 22 Ratsmitglieder wegen "Sonderinteresse" ihre Stühle etwas vom Sitzungstisch wegrücken. Sie, deren Ehepartner oder nahe Verwandte verfügen über Besitz in der Altstadt. Auch Port sowie die drei Beigeordneten sind betroffen. Daher musste Heinz Eckstein, das älteste anwesende Ratsmitglied, die Sitzung leiten. Eckstein hatte wenig Mühe, musste kaum eingreifen und konnte bereits nach einer halben Stunde zur Abstimmung aufrufen. Das Ergebnis: Die zwölf anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder wollen unisono, dass der Bebauungsplan Altstadt Bernkastel geändert wird, und zwar mit dem Ziel, die sogenannte "Full-Service-Gastronomie" zuzulassen (siehe Hintergrund). Nach dem 1997 beschlossenen Bebauungsplan ist eine weitere Ansiedlung gastronomischer Betriebe bislang in der Altstadt unzulässig. Nachdem der Stadtrat zunächst den Aufstellungsbeschluss fasste und damit ein Ziel vorgab, ist nun die Verwaltung beauftragt, einen geänderten Bebauungsplanentwurf vorzulegen. Dieser kommt erneut in den Stadtrat und muss anschließend öffentlich ausgelegt werden. Zwei bis drei Monate wird es nach Angaben der Verwaltung noch dauern, bis der geänderte Bebauungsplan in Kraft treten kann. Trotz des einstimmigen Beschlusses gab es innerhalb der Fraktionen unterschiedliche Auffassungen über Sinn und Zweck einer Bebauungsplan-Änderung. Andreas Hackethal (CDU) sprach sich für eine moderate Änderung aus. Man wolle sich, so Hackethal, einer Weiterentwicklung der gastronomischen Angebote in der Altstadt nicht verschließen - mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Gastronomie zu etablieren. Nach Auffassung von Rolf Kröhner (SPD) behindert die derzeitige Regelung die Entwicklung einer Qualitätsstadt mit gesunder Branchenvielfalt. Innovative Geschäftsideen müssten gefördert werden, daher sei eine Änderung des Bebauungsplans "mit Augenmaß" notwendig. Robert Wies (FDP) sieht jetzt ebenso wie Gertrud Weydert (Die Grünen) die Entwicklungsagentur der Stadt gefordert. Sie müsse ein Konzept mit einem "qualitativen Steuerungsinstrument" für ansiedlungswillige Betriebe erarbeiten. Für gute Konzepte müsste es, so Wies, auch finanzielle Anreize geben. Wie diese aussehen könnten und wer diese beurteile und finanziere, müsse noch erarbeitet werden. Zwei der drei Fraktionsmitglieder der Unabhängigen Bürgerunion (UBU) durften wegen Sonderinteresse nicht an der Debatte teilnehmen. Hans Rothschenk, als Einziger stimmberechtigt, befindet sich im Urlaub. Er hatte eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die Heinz Eckstein verlas. Rothschenk hält den derzeitigen Bebauungsplan für unübersichtlich und verwirrend. Es sei für viele nicht erkennbar, wer und warum jemand etwas in der Stadt anbieten dürfe. Der Bebauungsplan müsse aufgehoben werden, um der freien Marktwirtschaft den Weg zu ebnen. Meinung

Die richtige EntscheidungAls 1997 der Stadtrat die Ansiedlung weiterer Speiselokale in der Bernkasteler Altstadt ausschloss, gab es dafür gute Gründe. Seinerzeit wollten gleich mehrere Geschäftsleute Schnellimbisse in der malerischen Altstadt öffnen. Der damalige Stadtbürgermeister Helmut Gestrich befürchtete einen Imbiss-Wildwuchs mit negativen Folgen für Optik und Image der Altstadt. Die einzige Möglichkeit, das zu verhindern, war eine entsprechende Regelung im Bebauungsplan. Seinerzeit war die Entscheidung richtig - genauso wie der jetzige Beschluss richtig ist. Döner- und Fastfood-Läden konnten sich nicht breitmachen. Allerdings mussten immer wieder auch attraktive gastronomische Konzepte abgelehnt werden. Diese können nun verwirklicht werden. Konkurrenz setzt Ideen frei und schafft Qualität. Den Gastronomen und Caféhaus-Betreibern kann man nur raten: Strengt euch weiter an. w.simon@volksfreund.deWas erlaubt ist und was nicht: Für die Änderung eines Bebauungsplans müssen städtebauliche Gründe vorliegen. Diese hat ein von der Stadt beauftragtes Rechtsanwaltsbüro zusammen mit der Verwaltung erarbeitet. Wesentliche Änderung gegenüber dem alten Plan: Ausnahmsweise sollen Schank- und Speisewirtschaften aus dem Bereich der Full-Service-Gastronomie zugelassen werden. Darunter fallen klassische, traditionelle Restaurants, das heißt, die Gäste werden am Tisch von geschultem Personal bedient. Nicht zugelassen wird die sogenannte "Quick-Service-Gastronomie", bei der die Ausgabe des Essens über eine Theke erfolgt (zum Beispiel Snack-Verkauf, Heißverkauf, Fast Food, Burger, Pizza, Sushi Bar, Döner etc.). sim

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort