Parken Bernkastel-Kues prüft Bewohnerparken

Bernkastel-Kues · Der Bernkastel-Kueser Stadtrat hat eine Abfrage zum geplanten Bewohnerparken in der Innenstadt von Bernkastel beschlossen. In einer einjährigen Testphase in den Bereichen Hinterm Graben und Grabenstraße soll ermittelt werden, ob das System praktikabel ist und ob es dauerhaft umgesetzt werden kann.

Das Konzept dazu wurde von der Entwicklungsagentur Bernkastel-Kues erstellt, wie deren Geschäftsführerin Bianca Waters dem TV erläutert. Ursache dafür ist der steigende Parkdruck in der eng bebauten Altstadt in Bernkastel.

Die Entwicklungsagentur hat nun den Auftrag, in einem ersten Schritt eine Abfrage unter den Einwohnern von Bernkastel zu starten, um den konkreten Bedarf an Bewohnerparkausweisen zu ermitteln. In einem zweiten Schritt sollen dann im Bereich Hinterm Graben und in der Burgstraße insgesamt 15 Stellplätze für das sogenannte Bewohnerparken ausgewiesen werden.

Sollte der Bedarf wesentlich größer sein als die angebotenen Stellplätze, muss von Seiten der Stadt nachgebessert werden. „Problematisch ist derzeit auch die Sperrung des Tunnels und die damit verbundenen Umleitungen und Verkehrsänderungen innerhalb der Stadt“, sieht Stadtbürgermeister Wolfgang Port die Umsetzung als schwierig an. „Von daher warten wir die Abfrage ab, wie hoch tatsächlich der Bedarf ist.“ Danach setzen sich die Stadtverantwortlichen nochmal mit der Entwicklungsagentur zusammen, um eine Lösung zu finden.

Die Straßenverkehrsordnung schafft dafür die rechtlichen Voraussetzungen. Demnach können Fahrzeuge, die eine Berechtigungskarte haben, über einen längeren Zeitraum in einem Bereich abgestellt werden, in dem ein Haltverbot mit Ausnahme für die Bewohner gilt, die sogenannte „negative Beschilderung“, oder aber auf Parkplätzen, die durch ein Zusatzzeichen für Bewohner reserviert sind, die sogenannte „positive Beschilderung“. Das gilt aber nur solange, wie Parkplätze frei sind. Ein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz für Bewohner lässt sich daraus nicht ableiten. Bis 1998 hieß das Bewohnerparken noch Anwohnerparken. Es gab aber Rechtsschwierigkeiten, da der Begriff „Anwohner“ eine räumliche Nähe zwischen Parkplatz und Wohnsitz voraussetzte. Deshalb wurde die Bezeichnung in „Bewohnerparken“ geändert.

Die Abfrage der Entwicklungsagentur erfolgt online und anonym unter www.entwicklungsagentur-bks.de. Bis zum 4. Januar 2019 ist eine Eingabe möglich.

Wer Interesse an einem Bewohnerparkausweis hat, muss folgende Kriterien erfüllen:

pro Haushalt darf nur ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, der Antragssteller muss den ersten Wohnsitz in Bernkastel gemeldet haben, das Mindestantragsalter beträgt 18 Jahre.

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