Bernkasteler Innenstadt ist für Radfahrer tabu

Bernkastel-Kues · Radler haben in der Bernkasteler Innenstadt nichts mehr zu suchen. Das Ordnungsamt hat, wie im Dezember angekündigt, die Beschilderung entsprechend am Stadteingang von der Brücke her geändert. Sehr zum Ärger einiger Anwohner, deren schulpflichtige Kinder nun Umwege fahren müssen.

 Dürfen auch als Anwohner nicht mehr durch die Fußgängerzone fahren: Dorothee Busshoff (Zweite von rechts) sowie Alexander, Christian, Jonathan, Kilian und Robin (von links). TV-Foto: Claudia Szellas

Dürfen auch als Anwohner nicht mehr durch die Fußgängerzone fahren: Dorothee Busshoff (Zweite von rechts) sowie Alexander, Christian, Jonathan, Kilian und Robin (von links). TV-Foto: Claudia Szellas

Bernkastel-Kues. "Mein Sohn hat täglich 2,8 Kilometer Strecke von der Burgstraße bis zur Schule in Kues mit dem Fahrrad. Die Hälfte kann er gar nicht fahren", so Stefan Krebs. Seit die Innenstadt von der Brückenseite aus für Radler gesperrt sei, müsse sein Sohn in der City schieben. Angesichts immer schwererer Schulranzen kein leichtes Unterfangen, wo es bergauf geht.
"Ich muss nun mein Rad zu Fuß durch die Straße nach Hause bringen", sagt Alexander Krebs (11). "Dabei ist doch morgens niemand da, wenn wir in die Schule müssen."
So ergeht es auch Kilian Schmitt (11). Er kommt aus der Kallenfelsstraße und hat langsam keine Lust mehr auf den Drahtesel: "Wenn ich über die Brücke von der Schule komme, muss ich entweder unten über den Parkplatz oder ich fahre bis zur Ampel, schiebe über diese und fahre bis zur Grabenstraße, wo ich steil bergauf mit meinem schweren Tornister über Hinterm Graben nach Hause komme." Seine Mutter Monika kann die Regelung, so wie sie jetzt gehandhabt wird, nicht nachvollziehen: "Sicherlich sind in den Sommermonaten zu viele Touristen in der Stadt mit dem Rad unterwegs. Aber wir Anwohner müssen doch jedenfalls umweltfreundlich per Rad heimkommen können."
Die Brüder Christian (12) und Jonathan (13) wohnen in der Burgstraße und finden die neue Regelung daneben: "Wir müssten jetzt nach Hause schieben. Dass dieses Fahrradverbot für Touristen gemacht worden ist, können wir verstehen, aber wir wohnen hier."
So denkt auch Dorothee Busshoff, Mutter der beiden, die ein Gästehaus und Restaurant in Bernkastel hat. "Unsere Kinder müssen doch mit ihrem Rad in die Schule kommen können ohne Umwege. Wir rühmen uns immer als fahrradfreundliche Region, aber das hier ist alles andere." Sie ist doppelt genervt, denn auch ihre Gäste müssen durch die Fußgängerzone schieben.
Der Tenor aller Betroffenen ist der Gleiche: "Autos können hier in der City fahren, aber wir als Bewohner müssen außen her um." Ein Passant, der das Gespräch beobachtet, sagt süffisant: "Schnallen Sie sich doch etwas auf den Gepäckträger und sagen, Sie hätten etwas zu liefern - Lieferanten sind hier frei."
Monika Schmitt hat einen Lösungsvorschlag: So wie es für PKW Anwohnerausweise gibt, könne man für Zweiräder und ihre heimischen Besitzer Berechtigungen erstellen - und sei es nur ein Stück Papier, das den Kindern den Weg frei zum Fahren macht. "In der Hauptsaison kann man sowieso in der Stadt nicht fahren, aber zumindest morgens und außerhalb dieser Zeit", so die betroffenen Eltern einstimmig.Meinung

Kompromiss ist möglichVon Winfried Simon

In der Saison, vor allem im Spätsommer und Herbst, drängen sich die Touristen durch die engen Gassen der Bernkasteler Altstadt. Das freut Gastronomen und Ladeninhaber. Die Gäste wollen ungestört bummeln, mal hier kurz verweilen, mal dort vor einem Schaufenster stehenbleiben. Lästig, manchmal gar gefährlich kann ein gemütlicher Stadtbummel werden, wenn den Fußgängern ständig Radfahrer in die Quere kommen. Dass die Stadt in der Fußgängerzone der historischen Altstadt das Radfahren grundsätzlich verbieten will, ist nachvollziehbar. Andererseits ist der Ärger mancher Eltern verständlich, deren Kinder mit dem Rad zur Schule fahren. Vielleicht ist ja ein Kompromiss möglich: Außerhalb der Touristensaison ist das Radfahren grundsätzlich erlaubt und während der "heißen Monate" bis morgens 11 und ab 18 Uhr abends. w.simon@volksfreund.deExtra

Warum eine Radler-Sperrung in der Fußgängerzone? Stadtbürgermeister Wolfgang Port: "Es gab Beschwerden von Gästen und Einheimischen, dass besonders an Wochenenden Radler in der City rücksichtslos fahren. Die Sperrung ist eine reine Vorsichtsmaßnahme. Wir müssen ja nicht so lange warten, bis es zu einem Unfall kommt." Axel Schnitzius, stellvertretender Leiter der Polizei Bernkastel-Kues: "Hier wurde in der Konsequenz die Fußgängerzone für Radler verboten. So haben wir eine Handhabe, wenn wir bei Streifen jene erwischen, die oftmals rücksichtslos sich auch den Weg frei klingeln." Das sei besonders in der Hochsaison vermehrt der Fall. Josef Schmitz, Leiter des Ordnungsamtes der VG Bernkastel-Kues: "Hiermit haben wir eine rechtliche Handhabe gegen die Saisonradler, für die das Verbot erwirkt wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass man mit einem Zusatzschild etwa für eine vorgeschriebene Zeit wie bei den Autofahrern auch Radlern das Durchfahren ermöglicht." Bußgeldkatalog für Radfahrer: Fahren auf dem Fußweg: 10 bis 20 Euro; rechte Fahrbahn nicht benutzt: 15 bis 40 Euro; Radweg nicht benutzt: 20 bis 35 Euro; falsch in Einbahnstraße gebogen: 20 bis 35 Euro; Fahren in der Fußgängerzone (wie in Bernkastel): 15 bis 30 Euro; Fahren ohne Licht: 20 Euro. jo

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