Kommunalpolitik Beitrag zum Klimaschutz: Gemeinde Horath fördert neue Haushaltsgeräte ihrer Bürger

Horath · Die Grundsteuer wieder einführen, die Bürger dafür an anderer Stelle entlasten. Was der Ortsgemeinderat Horath in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat, dürfte in der gesamten Region Trier außergewöhnlich sein.

Welcher Kommune schließt sich die Ortsgemeinde Horath künftig an? Derzeit ist wieder alles offen.

Welcher Kommune schließt sich die Ortsgemeinde Horath künftig an? Derzeit ist wieder alles offen.

Foto: Christoph Strouvelle

Wie unterstütze ich meine Vereine und wie entlaste ich meine Bürger, und das möglichst noch im Sinne des Klimaschutzes? Der Ortsgemeinderat Horath hat sich dazu einiges einfallen lassen.

Der Ausgangspunkt Die rund 400 Einwohner zählende Ortsgemeinde profitiert finanziell seit 2016 von einem Windpark mit neun Anlagen, der ihr jedes Jahr erkleckliche Pachteinnahmen verschafft. Was eine Bürgerinitiative vor einigen Jahren veranlasst hat, sich dafür einzusetzen, die Grundsteuer B auf Null zu setzen, um die Horather Bürger zu entlasten. Bis dahin betrugen die Einnahmen aus der Grundsteuer B jedes Jahr 45.000 Euro, davon entfielen 30.000 Euro auf die Besitzer von Wohnhäusern, der Rest auf gewerbliche Betriebe. Deren gleichzeitige Entlastung habe die Bürgerinitiative seinerzeit nicht beachtet und auch nicht beabsichtigt, sagt Ortsbürgermeister Jan Steffes. Deshalb hat der Ortsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung entschieden, die Grundsteuer B wieder einzuführen, mit einem Hebesatz von 365 Prozent. Zwar liege der vom Land favorisierte Satz bei 465 Prozent, jedoch habe man den niedrigeren Satz bereits im Dorf kommuniziert, so dass man diesen nicht höher festlegen wollte, sagt Steffes. Durch Änderungen bei der Veranschlagung betragen die Einnahmen aus der Grundsteuer B künftig rund 75.000 Euro, etwa die Hälfte davon entfallen auf Grundstücke mit Wohngebäuden.

Gleichzeitig habe der Rat überlegt, wie man die Horather Bürger dafür an anderer Stelle wieder entlasten könne. Gleich mehrere Vorschläge hat der Horather Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Friedhof Da sind zum einen die Friedhofsgebühren, die für die Horather künftig niedriger ausfallen als bisher. Während die Kosten für ein Reihengrab unverändert bei 300 Euro bleiben, werden die für Rasengräber von 1500 auf 1000 Euro gesenkt, genauso wie die Gebühren für Rasenurnengräber, die künftig 500 Euro statt 750 Euro betragen. „Der Aufwand für diese beiden Bestattungsformen ist niedriger als gedacht“, sagt der Ortsbürgermeister.

Gebühren Hochwaldhalle Weiterhin hat der Rat günstige Nutzungssätze für die Mieter der Hochwaldhalle festgelegt. Privatpersonen, die dort beispielsweise zu einem runden Geburtstag oder zu anderen Familienfeiern einladen wollen, zahlen künftig eine Pauschale von 50 Euro für die kleine, eine von 100 Euro für die große Halle. Vereine, die zu gewinnorientierten Veranstaltungen einladen, wozu beispielsweise Feiern mit Getränkeverkauf gehören, zahlen die gleichen Beträge, dazu werden Energiekosten separat berechnet und die Umsatzsteuer aufgeschlagen.

Gewerbebetriebe, die die Halle nutzen wollen, zahlen 150 Prozent der Nutzungsgebühren, also 150 Euro für die große und 75 Euro für die kleine Halle, ebenfalls plus Energieverbrauch plus Umsatzsteuer.

Vereinsförderung In Horath werden die dort ansässigen Vereine gefördert, da diese für das Zusammenleben und das soziale Miteinander im Dorf einen wesentlichen Beitrag leisten, sagt der Ortsbürgermeister. Bisher haben Vereine deshalb 200 Euro erhalten. Vereine, die Jugendliche ausbilden, förderte die Ortsgemeinde bisher mit 500 Euro. Künftig können die Vereine mit der doppelten Summe rechnen: 400 Euro für jeden Verein, 1000 Euro für diejenigen, die für Jugendliche ein separates Angebot vorhalten.

Weiße Ware Der Clou dürfte jedoch die Förderung der Horather Bürger sein, die sich einen neuen Herd, einen neuen Kühlschrank oder eine neue Dunstabzugshaube zulegen wollen. Wer sich ein neues Teil der in Fachkreisen sogenannten „Weißen Ware“ zulegt, erhält von der Ortsgemeinde einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro, maximal jedoch 50 Prozent der Kaufsumme. „Wir wollen damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, sagt Steffes. Die weiße Ware solle so subventioniert werden. Zu den geförderten Produkten gehören auch Waschmaschinen, Tiefkühltruhen, Kühl/Gefrierkombinationen und Wäschetrockner.

Die Förderung der Weißen Ware ist pro Haushalt begrenzt auf maximal 500 Euro pro Jahr und 1500 Euro in fünf Jahren. Die Mitglieder des Ortsgemeinderats gehen davon aus, dass die neuen Modelle, die sich die Bürger zulegen, weniger Energie verbrauchen als die dann ausgemusterten alten Geräte. Womit die Ortsgemeinde also eine finanzielle Unterstützung leistet für den Klimaschutz: Neue, energiesparende Modelle ersetzen ihre mehr Energie verbrauchenden Vorgänger. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Die Ortsgemeinde hat dafür 6000 Euro in ihren Haushalt 2023 eingestellt.

 ARCHIV - 02.10.2019, Nordrhein-Westfalen, Köln: Wäsche liegt in einer Waschmaschine. Kleidung verblasst weniger schnell, wenn sie in kürzeren Waschprogrammen und bei niedrigeren Temperaturen gewaschen wird.  Die Kleidung in der Trommel besser nur kalt und kurz waschen. Foto: Oliver Berg/dpa - ACHTUNG: Dieses Foto hat dpa bereits im Bildfunk gesendet - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Nachrichten für Kinder +++ dpa-Nachrichten für Kinder +++

ARCHIV - 02.10.2019, Nordrhein-Westfalen, Köln: Wäsche liegt in einer Waschmaschine. Kleidung verblasst weniger schnell, wenn sie in kürzeren Waschprogrammen und bei niedrigeren Temperaturen gewaschen wird. Die Kleidung in der Trommel besser nur kalt und kurz waschen. Foto: Oliver Berg/dpa - ACHTUNG: Dieses Foto hat dpa bereits im Bildfunk gesendet - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Nachrichten für Kinder +++ dpa-Nachrichten für Kinder +++

Foto: dpa/Oliver Berg

„Wir haben damit einen bunten Blumenstrauß an Möglichkeiten, unsere Bürger zu entlasten“, zieht Ortsbürgermeister Jan Steffes ein positives Resümee der Beschlüsse am Ende der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats.

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