Besonderes Augenmerk auf Rinderseuche seit 1. Januar

Die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe (BVD)-Virus, der Durchfall verursachen kann, gilt seit drei Tagen. Es dürfen nur noch BVD-unverdächtige Rinder abgegeben werden.

Bernkastel-Wittlich. (red) Jeder Rinderhalter, unabhängig von der Bestandsgröße und dem Haltungszweck, muss die seit 1. Januar gültige Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus beachten. Im Wesentlichen wird in der Verordnung festgelegt, dass nur noch BVD-unverdächtige Rinder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Weitere Regelungen betreffen die Untersuchungspflicht und Maßnahmen, die zu ergreifen sind, wenn bei einem Rind der BVD-Erreger nachgewiesen wird. Die BVD ist eine Infektionskrankheit, mit der sich neben Rindern auch andere Wiederkäuer anstecken können, ohne allerdings zu erkranken. FürMenschen und andere Tierarten besteht kein Infektionsrisiko. Während ein Großteil der Infektionen symptomlos verläuft, erkranken einige Tiere schwer an Durchfall, Fieber, Nasen- und Augenausfluss sowie an entzündlichen Veränderungen des Mauls. Hinzu kommen Störungen der Fruchtbarkeit sowie Leistungseinbußen.

Mehr Infos auf den Internetseiten des Landesuntersuchungsamtes www.lua.rlp.de und beim Veterinärdienst der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/142353.

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