Bessere Fahrt in den Dörfern
Arenrath/Neumagen · Zwei Sanierungen von Ortsdurchfahrten stehen in nächster Zeit auf der Agenda des Kreises Bernkastel-Wittlich: die Ortsdurchfahrten Arenrath und Neumagen. Die beiden Straßen sind in keinem guten Zustand.
Arenrath/Neumagen. Die Sanierungen der Ortsdurchfahrten in Arenrath und Neumagen haben auf der Tagesordnung der zurückliegenden Sitzung des Kreisausschusses gestanden. Während der Ausbau Kreisstraße 43 in Arenrath einstimmig das Gremium passierte, gab es bei Neumagen (K 74) zwei Enthaltungen.
Neumagen: Die Kreisstraße 74 wurde 2013 ins Ortsdurchfahrtenprogramm des Kreises aufgenommen. Bis Mitte 2016 sollte Baurecht vorliegen, die Arbeiten nach den Sommerferien beginnen. Mitte Oktober teilte der Landesbetrieb Mobilität jedoch mit, dass nicht die gesamte Strecke (siehe Grafik) durch das Land gefördert werden könne; der Abschnitt bis zum Nuhkopf müsse abgestuft werden, da es eine Sackgasse ist. Gefördert werden kann laut LBM die sogenannte "innerörtliche Verkehrsstraße". Der restliche Teil bis zum Ortsausgang kann nach Auffassung der Verwaltung vorab abgestuft und von der Gemeinde ausgebaut werden. Der Kreisausschuss empfahl nach einer regen Diskussion über den Sinn von Straßenabstufungen (Landrat Eibes: "Wir haben einen finanziellen Schaden, wenn wir nicht abstufen. Das kann ich dem Gremium nicht vorschlagen.") bei zwei Enthaltungen dem Kreistag, der Abstufung der K 74 in der Ortsdurchfahrt Neumagen und der freien Strecke zum Nuhkopf auf einer Länge von etwas mehr als einem Kilometer grundsätzlich zuzustimmen. Der Kreistag befasst sich in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 14. Dezember, ab 10 Uhr, mit dem Thema. Zur Abstimmung der Verfahrensweise gibt es vorab ein Gespräch.
Arenrath: Die K 43 in Arenrath soll 2017/2018 gemeinsam mit der L 43 ausgebaut werden. Im September fand eine Ortsbegehung statt. Dabei wurden unter anderem folgende Aspekte besprochen: Die Straße soll vollausgebaut werden auf einer Breite von fünfeinhalb Metern und auf beiden Seiten einen Gehweg mit 1,25 Metern Breite erhalten sowie barrierefreie Querungshilfen an den Einmündungen.
Die Wasserleitung und die Straßenbeleuchtung sollen erneuert werden, der Einmündungsbereich der Herforster Straße wird umgestaltet, um eine bessere Übersicht beim und damit ein sichereres Ein- und Aussteigen aus den dort haltenden Bussen zu bekommen. Der Kreisausschuss stimmte den in dem Gespräch getroffenen Planungsabsichten zu. Das Gremium behält sich eine Zustimmung zu den konkreten Plänen vor.Extra
Grundlage für die Abstufung von Straßen ist das Landesstraßengesetz. Es sieht vor, dass jede Gemeinde "wenigstens mit einer nicht in ihrer Baulast stehenden Straße an die genannten Verkehrswege (Landesstraßen) angeschlossen ist". Ist eine Gemeinde über mehrere Kreisstraßen angeschlossen, kann eine der beiden Straßen abgestuft werden. Da im Fall Neumagen die Straße zum Nuhkopf eine Sackgasse ist, erfüllt sie nicht die Funktion einer Kreisstraße. Die Folge der Abstufung ist, dass das Land die Verantwortung für den Straßenzug abgibt und der Kreis die Kosten für die Unterhaltung nicht mehr tragen muss. Dazu zählen die Pflege der Bankette, das Mähen der Böschungen, die Reparatur von Schlaglöchern und Rissen und nicht zuletzt das Streuen und Räumen im Winter. Die Gemeinden müssen nach der Abstufung die bisher von Land und Kreis gemeinsam getragenen Lasten alleine schultern. Zudem erhält der Landkreis bei einer Abstufung keine allgemeinen Straßenzuweisungen mehr. Auch Fördergelder beim Ausbau der Straßen entfallen bei einer Abstufung. Diese Baukosten müssten dann die Gemeinden und innerhalb von Ortsdurchfahrten auch die Anlieger tragen. hpl