Betrügerin muss für drei Jahre hinter Gitter

Mit dem Enkeltrick hat eine 27-jährige Frau mehrere ältere Menschen betrogen. Nun wurde das Urteil aus erster Instanz vom Landgericht von vier auf drei Jahre Haft abgemildert.

Idar-Oberstein/Bad Kreuznach. Die 27 Jahre alte Frau, die vom Idar-Obersteiner Amtsgericht wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt worden war, konnte durch ihre Berufung zumindest einen Teilerfolg erzielen. Das Bad Kreuznacher Landgericht änderte das Urteil aus erster Instanz jetzt in eine dreijährige Haftstrafe um.

Zuvor gab es am zweiten Verhandlungstag Verständigungsgespräche zwischen den Prozessbeteiligten. Zwei Fälle, in denen es um Beutesummen von 7000 und 44 000 Euro ging, gab die Mutter dreier Kinder zu. Außerdem bat sie jene 79 Jahre alte Rentnerin aus Idar-Oberstein, die sie betrogen hatte, um Entschuldigung - was die Kammer unter Vorsitz von Richterin Tanja Voltz positiv und strafmildernd wertete.

Allerdings habe die Angeklagte die Bereitschaft älterer Menschen, ihren Angehörigen zu helfen, schamlos ausgenutzt. Dies sei mehr als nur verwerflich. Einen dritten angeklagten Fall stellte das Gericht ein. Zudem habe man der Frau kein bandenmäßiges Vorgehen nachweisen können, was sich strafverschärfend ausgewirkt hätte.

Beim Enkeltrick rufen Betrüger meist sehr alte Opfer an, geben sich als entfernte Verwandte - oft Enkel - aus und behaupten, sich in akuter finanzieller Notlage zu befinden. Es wird den Opfern suggeriert, sie selbst würden das Geld abholen, später schicken sie dann aber einen "Abholer", in diesem Fall die Angeklagte, vorbei. Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und eine hohe Aufklärungsrate sei die Zahl der Enkeltrick-Fälle inzwischen erheblich zurückgegangen, erklärte ein Kripobeamter vor Gericht.

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