Justiz Ein schweinischer Betrug um mehr als 40­ 000 Euro

Wittlich/Bernkastel-Kues · Das Amtsgericht Wittlich hat zwei ehemalige Angestellte von Simon-Fleisch verurteilt. 

Um einen ­ im wahrsten Sinne des Wortes ­ schweinischen Betrug ging es gestern am Amtsgericht Wittlich. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Stefan Ehses verurteilte zwei ehemalige Mitarbeiter des Wittlicher Schweine-Schlachtbetriebs Simon-Fleisch zu Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, weil sie ihren Arbeitgeber im Werksverkauf um mehr als 40­000 Euro betrogen haben. In den gewerbsmäßigen Betrug sollen auch sieben Metzger aus der Region verwickelt sein, gegen die ebenfalls Strafverfahren eröffnet wurden. Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Juli und September des Jahres 2015.

Der Fall: Die beiden Angeklagten, zwei Männer aus den Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues und Wittlich-Land, arbeiteten damals im Werksverkauf des Unternehmens. Ihre Aufgabe war es,  die  Metzgerwagen an der Verladerampe mit Fleisch zu beladen und die Lieferscheine dazu auszustellen. Die beiden Männer wurden nun wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt, weil sie sieben Metzgern aus dem Raum Eifel/Mosel, die dort fast täglich mit ihren Wagen vorfuhren, in 65 Fällen erheblich mehr Ware einluden, als diese bezahlt haben oder als auf den Lieferscheinen ausgewiesen war. Dem Unternehmen Simon Fleisch, das die beiden Männer inzwischen gefeuert hat, ist dadurch ein Schaden von mehr als 40 000 Euro entstanden.­

Richter Ehses: „Die Frage ist, wer hat von diesem Betrug am meisten profitiert? Die beiden Mitarbeiter oder die Metzger?“ Welche Schuld die sieben Großkunden an den dubiosen Machenschaften an der Verladerampe hatten, das werden weitere – bereits eröffnete – Strafverfahren klären, in denen die Verurteilten als Zeugen aussagen sollen.

Anklage: Staatsanwalt Volker Anton warf den beiden Männern gewerbsmäßigen Betrug und Untreue in 41 gemeinschaftlichen Fällen vor. In 24 weiteren Fällen hat der Jüngere alleine gehandelt. Anton forderte für beide Angeklagten Freiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten, „die auf Bewährung ausgesetzt werden sollen“.

Zeuge: Geschäftsführer Alexander Simon persönlich sagte auf der Zeugenbank gegen die ehemaligen Mitarbeiter aus. Er habe mit eigenen Augen mehrere Vorfälle auf dem aufgezeichneten Band der Überwachungskamera gesehen, sagte Simon. Einem Metzger aus der Region, der fast täglich in den Werksverkauf kam, „haben sie an einem Tag 600 Kilo mehr Fleisch, als auf dem Lieferschein ausgewiesen war, eingeladen“, sagte Simon. Bei weiteren Stichproben auf dem Videoband habe er die Verladung von unbezahlter Ware an sechs weitere Metzger der Region beobachtet, sagte der Geschäftsführer. „Wir konnten auf dem Band der Videokamera aber nur 65 Fälle nachweisen, weil sich die Festplatte der Überwachungskamera alle vier Wochen überschreibt.“ Möglich sei von daher, dass die beiden Mitarbeiter das Unternehmen über einen weitaus längeren Zeitraum betrogen haben könnten.

Verteidigung: Auf die Frage des Richters, wie dieser gewerbsmäßige Betrug in Gang gekommen sei, antwortete der ältere Täter: „Bei der Zerlegung fällt viel Bruchfleisch an. Der ehemalige Geschäftsführer hatte uns angewiesen, das rauszuhauen und gesagt: ‚Abends muss die Bude sauber sein!’“

Geschäftsführer Alexander Simon erklärte, solch eine Anweisung an die Mitarbeiter im Werksverkauf habe es nie gegeben: „Da verkaufe ich das Fleisch doch lieber als Hundefutter, als es zu verschenken.“ Beide Angeklagten legten ein Geständnis ab.

Urteil: Nach einem Rechtsgespräch zwischen der Verteidigung, Staatsanwaltschaft und dem Gericht mit der Einigung, die Strafen auf Bewährung auszusetzen, verurteilte das Schöffengericht den Älteren zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, den Jüngeren zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Bei einem vorangegangenen Prozess am Arbeitsgericht hatten sich beide Täter zur finanziellen Wiedergutmachung bereit erklärt. Der eine will 45 000 Euro Entschädigung an Simon Fleisch zahlen, der andere 5000 Euro.

Aufgrund der Vorfälle, erklärte Geschäftsführer Alexander Simon, habe das Unternehmen Simon-Fleisch den Werksverkauf in Wittlich eingestellt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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