Urteil in Wittlich 54-Jähriger muss wegen mehrfachen Betrugs in Haft

wittlich · Amtsgericht veruteilt einen Mann, der Firmen beauftragt hat, ohne zahlen zu können.

Betrug um Renovierungen: Angeklagter in Wittlich erhält Haftstrafe
Foto: dpa/Uli Deck

Das Amtsgericht Wittlich hat einen 54-jährigen Angeklagten wegen Betruges schuldig gesprochen. Er bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Mann soll drei Firmen beauftragt haben, Renovierungen durchzuführen, ohne diese bezahlen zu können (der TV berichtete). Es geht um etwa 30 000 Euro. In dem Haus wohnte er mit seiner Lebensgefährtin. Eigentümerin war jedoch die Mutter der Partnerin.

Das Gericht urteilte, der Mann habe in zwei Fällen besonders schweren Betrug und einen einfachen Betrug begangen. Er habe in zwei Fällen eigennützig gehandelt, weil er die „Verschönerungen auch selber nutzen wollte“. Eine Gewerbsmäßigkeit, wie die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorwarf, sah das Gericht nicht. Die damalige Eigentümerin des Hauses – als Zeugin geladen – sagte, die Initiative für den Umbau sei von dem Angeklagten ausgegangen. Er habe die Rechnungen bezahlen wollen. Das Haus hätte nach den Umbauten die Tochter bekommen. Die Verteidigung hielt die Zeugin für unglaubwürdig. Das Verhältnis zum Mandanten gelte als zerstritten, weil sie ihr Enkelkind nicht sehen dürfe.

Die Verteidigung hoffte auf eine Bewährungsstrafe. Dafür legte sie dem Gericht einen Arbeitsvertrag ihres Mandanten vor. Eine Haft würde die Entwicklung des Angeklagten behindern, weil sein Arbeitsverhältnis zerfallen würde. Das Gericht meint, das junge Arbeitsverhältnis stehe „noch auf wackligem Boden“, in der Probezeit könne er etwa gekündigt werden. Für eine Bewährung reiche das „heute noch nicht aus“, so das Gericht. Nachteilig war für den Angeklagten auch sein Vorstrafenregister. Demnach sammelte der 54-Jährige seit 1993 eine ganze Reihe von Verurteilungen wegen Betruges – mit teilweise mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Das zweite Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt. Es ging dabei um den Vorwurf, der Angeklagte habe sich an Ticketverkäufen zu einem Benefizkonzert mit Max Giesinger bereichert: Ob der Angeklagte gegen das Gesetz verstoßen habe, hat das Gericht nicht weiter verfolgt. Die Staatsanwaltschaft kann Teile eines Verfahrens einstellen, wenn die Ermittlung zu aufwändig wäre und das Ergebnis nicht ins Gewicht falle. Die geschädigten Ticketkäufer wurden von dem Management Max Giesingers entschädigt. Dieses müsste seine Forderung gegen den Angeklagten zivilrechtlich einholen.

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