Betrunkener belästigt Bekannte sexuell

Wittlich/Daun/Gerolstein · Das Amtsgericht Wittlich hat einen 23-Jährigen aus der Vulkaneifel wegen Vollrauschs zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war mit 2,3 Promille Alkohol im Blut in das Haus einer Bekannten eingedrungen und soll sie sexuell genötigt haben. Das Gericht konnte seine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen und sah daher von einer härteren Strafe wegen sexueller Nötigung ab.

Wittlich/Daun/Gerolstein. Es ist eine grausige Vorstellung: Eine Frau liegt nachts in ihrem Bett und schläft. Ihr Lebensgefährte ist nicht zu Hause. Plötzlich wacht sie auf, als sich ein Mann neben sie legt, der in ihr Haus eingedrungen ist und sie sexuell berührt.
Als der für diese Tat angeklagte junge Mann aus dem Vulkaneifelkreis die Aussage der Zeugin zum ersten Mal gehört habe, sei er schockiert gewesen über das, was er in jener Nacht im Januar getan haben soll, sagt der 23-Jährige vor Gericht. Er berichtet davon, dass er sich an nichts erinnern könne.
Da er und die Zeugin bis zur Tat Freunde waren, glaube er ihre Schilderungen der Tatnacht. Seine eigene Erinnerung höre vor der Tat auf, weil er stark betrunken war. Er soll in das Haus der Lebensgefährtin seines besten Freundes eingedrungen sein, sich zu der schlafenden Frau gelegt haben, diese berührt und geküsst haben, bis sie sich befreien konnte. Sie habe den Bekannten aufgefordert zu verschwinden, hatte die Frau ausgesagt. An der Haustür habe er es sich anders überlegt, sie weiter bedrängt. Dem Opfer gelang es, telefonisch einen Freund zu Hilfe zu rufen. Bis der Mann eintraf, riss ihr der Angeklagte laut Anklage der Frau das Oberteil herunter, verletzte sie an der Brust, versuchte sie weiter auszuziehen, zog sie aufs Bett. Dort befreite sie der herbeigerufene Freund.
In Therapie begeben


Dass der Angeklagte aufgrund seines Alkoholpegels nicht mehr in der Lage war, die Situation einzuschätzen, zeige die Tatsache, dass er beim Eintreffen des Helfers als Erstes nach einem Bier gefragt habe, sagt sein Verteidiger. Auch dass er noch einmal zu der Frau zurückkehrte, nachdem ihr Helfer ihn bereits bis zu seiner Haustür begleitet hatte, spreche dafür, dass "Steuerungsfähigkeit überhaupt nicht mehr gegeben" war.
Vor Gericht wurde dem Angeklagten zu Gute gehalten, dass er seine Tat einräumt und dem Opfer dadurch eine Aussage vor Gericht ersparte. Strafmildernd wirkte sich auch aus, dass er in geordneten Verhältnissen lebt, ein psychiatrisches Gutachten ihm eine gefestigte Persönlichkeit attestierte und er auf eigene Initiative bereits 3000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt hat.
Zusätzlich zahlt er der Frau monatlich 620 Euro für die Dauer eines Jahres, weil sie aufgrund des Schocks eine Prüfung nicht ablegen konnte, die ihr ein höheres Einkommen durch berufliche Weiterqualifikation eingebracht hätte. Zudem hat sich der Angeklagte entschuldigt und auf Eigeninitiative in Therapie begeben.
In seinem Urteil folgte das Gericht der Beurteilung einer hinzugezogenen Psychiaterin, die eine Schuldunfähigkeit aufgrund des hohen Alkoholpegels nicht ausschließen konnte. Daher fiel der Urteilsspruch nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert wegen sexueller Nötigung, sondern wegen Vollrauschs. Das Gericht verurteilte den 23-Jährigen zu einem halben Jahr auf Bewährung.
"Wir alle im Raum sind überzeugt, dass das nicht mehr passieren wird", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Aufforderung: "Überlegen Sie, was die Frau gelitten hat!" kommentierte der Angeklagte mit einem Nicken. sys

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