Bewährung für siebenfache Mutter

Die Haft bleibt einer 30-Jährigen erspart, auch weil sie geständig ist und Reue zeigt. Die Frau hatte unter anderem vom Konto ihrer behinderten Schwester ohne deren Wissen Geld abgehoben.

Bernkastel-Kues. Zehn Monate Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden: So lautet das Urteil des Amtgerichts Bernkastel-Kues gegen eine Frau aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Die 30-Jährige hat gestanden, innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten etwa 6000 Euro vom Konto ihrer geistig behinderten Schwester abgehoben zu haben. Ohne deren Wissen und Zustimmung. Außerdem bestellte sie auf den Namen der Schwester bei Versandhäusern Waren, bezahlte sie aber nicht. Sie schloss im Namen der Schwester auch Verträge mit Telefonanbietern, blieb aber die Gebühren schuldig. Insgesamt sind 42 Fälle von Betrug und Untreue aktenkundig. Gesamtschaden: etwa 13 000 Euro. Staatsanwältin Susanne de Renet forderte eine zwölfmonatige Freiheitsstrafe (mit Bewährung), Verteidiger Johannes Weber eine Strafe von weniger als einem Jahr.

In der Verhandlung trat das Schicksal eines Menschen zutage, der, so die Staatsanwältin, "keine einfachen Lebensumstände und keine schöne Jugend hatte". Als Kind war die Angeklagte offenbar sexuellem Missbrauch ausgesetzt. Einen Schulabschluss und eine Ausbildung hat sie nicht. Sie heiratete früh und hat sieben Kinder zur Welt gebracht. Für eine gewisse Zeit lebte sie von ihrem Ehemann getrennt. Mittlerweile ist das Paar wieder zusammen. In der Zeit der Trennung beging sie die Straftaten. "Da war ich überfordert. Mir war alles egal", sagte sie.

Dr. Matthias Reuter, Oberarzt der psychiatrischen Klinik in Wittlich, hat ein Gutachten erstellt. Eine krankhaft seelische Störung oder eine dauerhafte Depression sei bei der Frau nicht festzustellen. Es liege aber eine Persönlichkeitsstörung, Borderline genannt, vor. Das führe dazu, dass sie oft impulsiv und aggressiv reagiere. Ein Kennzeichen sei auch, dass sich die Betroffenen selbst Verletzungen zufügen. Eine Ärztin habe bei der Frau viele Narben und Wunden festgestellt. "Das rechtfertigt aber nicht die Taten, und das weiß sie auch", sagte Reuter. Mittlerweile hat sich die Frau schon in einer Klinik behandeln lassen. Und sie will es wieder tun. Die Taten müssten bestraft werden, sagte die Frau in ihrem Schlusswort. "Ich werde solche Fehler nicht noch einmal machen", versprach sie. Richter Oliver Emmer attestierte ihr in der Urteilsbegründung zwar "kriminelle Energie", es gebe aber, auch wegen des Geständnisses, eine günstige Sozialprognose. Ein Bewährungshelfer wird der Frau in den kommenden drei Jahren zur Seite stehen.

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