Bewährung trotz schwerer Vergehen

Wittlich · Weil er an einen verdeckten Ermittler geriet, flogen die dunklen Rauschgift- und Waffengeschäfte eines jungen Wittlichers auf. Staatsanwaltschaft und Gericht hoben aber seine umfassende Kooperationsbereitschaft hervor und stellten ihm eine günstige Sozialprognose aus. Das erspart ihm die Haft.

Wittlich. Nicht vorbestraft, geständig und bereit als Kronzeuge in anderen Verfahren auszusagen: Diese Umstände ersparen einem 23-jährigen Mann die Haft.
Der Handel mit einer größeren Menge Haschisch, der Verkauf einer Pistole und mehrerer Schießkugelschreiber mit Munition sowie der Versuch mit Waffen (Kalaschnikows) zu handeln, hätte locker für eine Haft ohne Bewährung ausgereicht. Immerhin fallen die Gewehre unter das Kriegswaffenkontroll-Gesetz. Das Schöffengericht Wittlich unter Vorsitz von Stefan Ehses belässt es aber bei einer zweijährigen Bewährungsstrafe und der Auflage, drei Jahre lang pro Monat 150 Euro an die Villa Kunterbunt in Trier zu zahlen.
"Die Taten sind schon von einer besonderen Kategorie. Wir sind aber davon überzeugt, dass Sie dazugelernt haben", sagt Ehses in der Urteilsbegründung.
Die erste schwere Kategorie ist der Rauschgifthandel. Der Angeklagte lässt sich darauf ein, für einen Bekannten fünf Kilo Haschisch von minderer Qualität bei seiner Freundin im Hunsrück zu deponieren. Er handelt auch mit einem Teil des Rauschgifts. Allerdings ohne großen Erfolg.
Danach versuchte der Waffennarr, eine vor Jahren auf einer Börse erworbene Pistole nebst Munition zu veräußern. Dabei gerät er allerdings an einen verdeckten Ermittler der Polizei. Als der nach weiteren Waffen Ausschau hält, stellt der 23-jährige Kunstschmied drei Schießkugelschreiber und die Munition her. Dann fragt der Ermittler nach Kalaschnikows. "Ich habe ihm gesagt, die kann er bekommen. Da habe ich aber eine falsche Aussage gemacht", sagt der Angeklagte. Diesen Handel hätte er nie gemacht, fügt er an.
Urteil sofort angenommen


Das glaubt ihm Staatsanwältin Susanne de Renet nicht, kann aber das Gegenteil nicht beweisen. Zumindest hätten aber abgehörte Telefongespräche gezeigt, dass der Mann sich wie ein Großer gegeben und im Glanz seiner vermeintlichen Bedeutung in der Szene gesonnt habe.
Schließlich rückte im April 2012 auch noch der Kampfmittelräumdienst an, um Granaten und Hülsen aus dem Zweiten Weltkrieg zu entsorgen. Die, so versichert der Mann, habe er aber nicht mehr als gefährlich eingestuft.
"Ich hätte das besser alles sein lassen", sagt er. "Es hat nur Nerven gekostet und sich nicht einmal gelohnt." Der Verkauf der Pistole hatte ihm 1100 Euro eingebracht, die Kugelschreiber gingen für 180 Euro pro Stück weg. Pro Kalaschnikow sollten 1350 Euro gezahlt werden.
"Es war ein Glück, dass der Rauschgifthandel und die Waffengeschäfte so dilettantisch abliefen", sagt die Staatsanwältin. Eine Hemmschwelle habe er gleichwohl überschritten. Trotzdem sei, auch wegen der günstigen Sozialprognose (unter anderem feste Arbeitsstelle), eine Bewährungsstrafe ausreichend.
"Er hat Mist gebaut und weiß das auch", sagt Verteidiger Peter Scheid. Eine Bewährungsstrafe sei in Ordnung. Das Urteil nimmt der 23-Jährige deshalb auch sofort an.

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