Bewährungsstrafe für Weinpanscher

Eine vor dem Amtsgericht Koblenz verhandelte Strafsache wegen Verstößen gegen das Weingesetz zeigte: Nicht immer ist die Qualität des edlen Rebensafts so, dass er Leib und Seele des Genießers restlos verzückt.

Koblenz. "Ein guter Wein und eine schöne Frau ist doch das, was Herz und Seele der meisten Menschen erfreut." Dieser Bemerkung von Richter Wolfgang Pitz während einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Koblenz dürfte kaum jemand widersprechen.

Für weniger Freude sorgte die verhandelte Strafsache. Wegen Verstößen gegen das Weingesetz und versuchten Betrugs in 17 Fällen, hinzu kam noch eine Ordnungswidrigkeit, war ein Ehepaar aus der Verbandsgemeinde Zell angeklagt. Der Winzer wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde unter Auflagen, darunter der Zahlung von 3600 Euro an soziale Einrichtungen, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommen die wegen zahlreicher Analysen nicht unerheblichen Verfahrenskosten. Die Ehefrau wurde zu 60 Tagessätzen von je 20 Euro und zu einer Geldbuße von 900 Euro verurteilt.

Den Eheleuten wurde vorgeworfen, im Zeitraum von August 2003 bis November 2005 rund 28 000 Flaschen falsch deklarierten oder nicht handelsüblichen Wein zum größten Teil an Laufkundschaft verkauft zu haben. In den meisten Fällen wurden sie als Qualitätsweine ohne amtliche Prüfnummer in den Handel gebracht.

Bei einigen Produkten ergaben sich andere Analysewerte als beim amtlichen Prüfverfahren oder es wurden unerlaubte Aromastoffe zugesetzt. Das Fehlen eines Flaschenbuches wurde als Ordnungswidrigkeit gewertet.

Schaden wird auf 55 000 Euro geschätzt



Aufgefallen waren die Unregelmäßigkeiten bei Kontrollen durch das Koblenzer Lebensmitteluntersuchungsamt. Den entstandenen Schaden bezifferte der Bad Kreuznacher Staatsanwalt Peter Karfeld auf rund 55 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft in der Stadt an der Nahe ist für alle bedeutsamen Weinstrafsachen in Rheinland-Pfalz zuständig.

Rechtsanwalt Hans Hieronimi verwies auf die besondere Lage des Ehepaares. Der zurzeit krankgeschriebene Mann arbeitete während der Woche als Kellermeister in einer Calwer Weinkellerei. Seine Frau könne als gelernte Apothekenhelferin nicht alle Vorschriften kennen.

Der Staatsanwalt war hingegen der Ansicht, wegen ihrer langjährigen Erfahrung im Betrieb hätte auch sie ihr unrechtmäßiges Handeln durchaus erkennen müssen.

Zur Hauptverhandlung gegen den Ehemann war es gekommen, weil sein Anwalt gegen den Strafbefehl vom Februar 2007 Einspruch eingelegt hatte.

Richter Pitz blieb beim Strafmaß für die Freiheitsstrafe, halbierte jedoch den als Bewährungsauflage zu zahlenden Geldbetrag auf 3600 Euro. Das Urteil wurde damit rechtskräftig.

Das Verfahren gegen die Ehefrau wurde in ein Strafbefehlsverfahren umgeleitet. Sie kann gegen das Urteil von 60 Tagessätzen à 20 Euro und 900 Euro Geldbuße noch Einspruch einlegen.

Richter Wolfgang Pitz appellierte an das Winzerehepaar, das Urteil auch für eine Neuorientierung zu nutzen: "Die Leute wollen einen guten und ehrlichen Wein trinken." Der Winzer kündigte an, nach seiner Krankheit wolle er sich ausschließlich um den eigenen Betrieb kümmern.

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