Bewährungsstrafe wegen gefälschter Stempel
Er hatte Stempel besorgt, mit denen Tüv-Bescheinigungen für Autos gefälscht wurden. Deshalb ist ein 36-Jähriger vor dem Wittlicher Amtsgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Wittlich. (mai) Energisch spricht Richter Josef Thul dem Angeklagten ins Gewissen. Er habe mit seinem Handeln die organisierte Kriminalität unterstützt. Er habe dazu beigetragen, dass verkehrsunsichere Fahrzeuge auf den Straßen gefahren seien.
Angeklagter gibt über Anwalt Geständnis ab
Mit hängenden Schultern, den Kopf nach vorn gebeugt, verfolgt der Angeklagte das Verfahren. Wenn er spricht, spricht er leise. Sein Anwalt Otmar Schaffarczyk gibt eine Erklärung für ihn ab. Ein Geständnis, das der Richter dem Angeklagten als Pluspunkt anrechnet. Der 36-Jährige räumt ein, dass er in Polen drei gefälschte Tüv-Stempel besorgt hat. Für jeweils etwa 150 Euro hat er diese Stempel an zwei Männer verkauft. Der eine: ein KFZ-Mechaniker aus dem Vulkaneifelkreis, der in einem Ingenieur-Prüfbüro arbeitete. Der andere: ein Autohändler aus Ulmen.
Die Stempel wurden eingesetzt, um Autos eine bestandene Hauptuntersuchung zu bescheinigen. 37 Fälle zwischen 2006 und 2009 wies die Polizei in ihrer einjährigen Aufklärungsarbeit nach. Auch auf die Besitzer der "falsch getüvten" Wagen mit Wittlicher, Dauner und Cochemer Kennzeichen kommen Verfahren zu. Sie wollten sich schließlich die Bescheinigung für die Hauptuntersuchung billig besorgen und so den regulären Tüv umgehen.
Der Angeklagte räumt ein, mitbekommen zu haben, dass der KFZ-Mechaniker, der mittlerweile zu 2,5 Jahren Haft verurteilt wurde, überall technische Prüfungen für 50 Euro angeboten hat. In welchem Ausmaß die Stempel wirklich benutzt wurden, habe er nicht gewusst. "Ich hatte von Anfang an ein schlechtes Gefühl bei der Sache. Ich habe es nur gemacht, weil der Mechaniker es wollte", sagt der 36-Jährige.
Mehrfach beteuert der Angeklagte, dass ihm leid tue, was er getan habe, und dass er es nicht wiederholen werde. Neue Zukunftsvorstellungen hat der Mann, der zuvor Autos von Deutschland nach Polen exportiert und dort verkauft hat, auch: Er will wieder in seinem gelernten Beruf als Schreiner arbeiten.
Das Schöffengericht verurteilt den Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen der gewerbsmäßigen Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen und der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Urkundenfälschung.
Das Urteil "im unteren Bereich" begründet der Richter damit, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und nicht den Eindruck erwecke, als ob er zu hochkarätiger Kriminalität fähig sei.