Archiv Februar 2020 Tödlicher Sturz von Terrasse in Wittlich: Genauer Hergang weiter unklar

Trier/Wittlich · Die Beweisaufnahme des Landgerichts Trier um den Wittlicher Todessturz von August 2019 ist auch am dritten Tag ein mühsames Vorwärtstasten.

Beweisaufnahme des Gerichts um Wittlicher Todessturz bleibt mühsam
Foto: dpa/Henning Kaiser

Da sitzt die Trierer Schwurgerichtskammer vor einem Problemfall, obwohl in der Anklage der Staatsanwaltschaft zunächst alles so klar erschien: Ein junges Paar gerät auf der Säubrennerkirmes vor Zeugen heftig in Streit. Mit im Spiel sind viel Alkohol und möglicherweise auch Marihuana.

Später wird der Streit in der Wohnung der jungen Frau in Wittlich laut und auch handgreiflich fortgesetzt. Dem soll der 26-jährige Angeklagte ein Ende gesetzt haben, indem er seine Freundin über die Brüstung ihrer Dachterrasse stieß. Sie stürzte aus rund zehn Metern Höhe in die Tiefe und starb einige Stunden später an den Folgen des Sturzes.

Das Problem für das Gericht ist, dass es für das Geschehen in der Wohnung nur eine Ohrenzeugin aus der Nachbarschaft gibt. So bleibt es rätselhaft, warum die Frau nach drei schrillen Hilferufen über das 83 Zentimeter hohe Geländer fiel. Der Angeklagte und das Opfer wiesen Spuren eines Kampfes auf.

An ihm dokumentierte die schnell nach dem Vorfall eingetroffene Polizei zahlreiche, teils noch blutende Kratzspuren. Die schwerstverletzte Frau hatte unter dem Kinn eine Art Stichwunde, die von einem von unten nach oben geführten Messer hätte stammen können.

 Dafür sprach auch eine kleine Handverletzung beim Angeklagten, die auf einen unvorsichtigen Umgang mit einem Messer schließen ließ. Doch die dazu passende Stichwaffe wurde nie gefunden.

Am dritten Verhandlungstag am Landgericht Trier erläutert ein Kriminalbeamter das Ergebnis der Spurensicherung in der Wohnung, dokumentiert durch zahlreiche Fotos.

Auch zahlreiche Messer wurden in der Küche – wo sonst – gefunden. Doch keines sei nach Angaben des Beamten bei genauer Überprüfung als mögliche Tatwaffe infrage gekommen.

 Der Zeuge: „Ich habe auch alle anderen Möglichkeiten für eine solche Verletzung untersucht. Etwa spitz in der Wohnung oder aus dem Geländer hervorstehende Teile sowie Scherben. Es war da aber nichts.“

Ein Beamter der Kriminalpolizei hatte nach dem Drama in der Nacht zum 17. August 2019 eine Fotodokumentation des dreigeschossigen Mehrfamilienhauses, der Wohnung des Paares und insbesondere der Dachterrasse und ihrer Brüstung erstellt. Doch im Ergebnis sind es nur stumme Zeugen, die der Schwurgerichtskammer auf einer Großleinwand präsentiert werden.

Was bleibt, sind die von der Polizei dokumentierten, widersprüchliche Aussagen des Tatverdächtigen in den Tagen danach. „Wir haben drinnen gestritten, dann geht sie raus, springt, und ich schaue von innen hinterher“, habe er bei der ersten Vernehmung gesagt. Später, vor der Trierer Ermittlungsrichterin, habe er die Aussage relativiert und eingeräumt, dass er mit auf dem Balkon war, und hat gesagt: „Das ging dort von links nach rechts, dann ist sie runter. Wieso, das weiß ich nicht. Auch nichts von einem Messer.“ Und später noch mal: „Es muss da etwas passiert sein – entweder von mir oder von ihr.“

Einer der Vernehmungsbeamten merkt dazu an: „Mir fiel auf, dass er den gesamten Nachmittag des 16. August detailgenau schildern konnte. Aber immer, wenn es um die Knackpunkte ohne Zeugen ging, setzte die Erinnerung aus.“ Er habe bei den Vernehmungen wohl nur das eingeräumt, was man ihm nachweisen konnte.

Die Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Trierer Landgerichts wird am Montag, 2. März, 9 Uhr, fortgesetzt.

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