Urteil gefallen Bürgerbegehren zum Vitelliusbad ist unzulässig - Gericht benennt deutliche Mängel (Update)

Wittlich · Die Bürgerinitiative, die den Erhalt des Wittlicher Freibads in seiner jetzigen Größe fordert, ist vor dem Trierer Verwaltungsgericht gescheitert. Die BI entscheidet in der kommenden Woche, ob sie Berufung einlegen will. Wittlichs Bürgermeister sieht den Stadtratsbeschluss bestätigt.

 Die Bürgerinitiative strebt den Erhalt des Schwimmbeckens in seiner jetzigen Größe an. In der beschlossenen Planung soll die Zahl der 50-Meter-Bahnen jedoch reduziert werden.

Die Bürgerinitiative strebt den Erhalt des Schwimmbeckens in seiner jetzigen Größe an. In der beschlossenen Planung soll die Zahl der 50-Meter-Bahnen jedoch reduziert werden.

Foto: TV/Petra Willems

Etwas mehr als zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung hat das Trierer Verwaltungsgericht sein Urteil zum Bürgerbegehren Vitelliusbad zugestellt und beiden Parteien, der klagenden Bürgerinitiative zum Erhalt des Wittlicher Freibads und dem Stadtrat als Beklagtem, mitgeteilt, dass das Bürgerbegehren aus seiner Sicht unzulässig ist.