Bikerin soll Mädchen verprügelt haben

Bernkastel-Kues · Wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung muss sich am Montag eine Frau vor dem Amtsgericht in Bernkastel-Kues verantworten. Ihr droht bei einem Schuldspruch eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.

Bernkastel-Kues. Auf dem Radweg neben der L 47 zwischen Bernkastel-Kues und Wehlen spazierten am Abend des 23. Mai 2015, einem Samstag, drei junge Frauen. Es waren Urlauberinnen, die die Moselregion besucht haben.
Eine Frau fuhr mit ihrem Motorrad von Richtung Bernkastel-Kues kommend ziemlich dicht an der Gruppe vorbei. Dabei musste eine der Fußgängerinnen ausweichen.
Schlag ins Gesicht


Die Motorradfahrerin soll daraufhin wild mit den Händen gestikuliert und schließlich neben der Gruppe angehalten haben. Dabei kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen der Motorradfahrerin und den drei jungen Frauen im Alter zwischen 15 und 22 Jahren.
Die 37-jährige Fahrerin soll laut Zeugenaussagen schreiend auf die drei Frauen losgegangen sein und soll zwei Frauen bedroht haben. Dabei soll sie einem der Opfer mit der Hand - sie trug Handschuhe - einen Schlag ins Gesicht versetzt haben.
Zudem soll sie mit ihren Stiefeln nachgetreten haben, so die vorliegenden Zeugenaussagen.
Das Opfer hat Prellungen am Oberschenkel und Verletzungen an der Wange davongetragen. Die Motorradfahrerin verließ daraufhin die Örtlichkeit.
Aufgrund von Zeugenbeschreibungen konnte sie gestellt werden.
Wie Claudia Stadler, Direktorin des Amtsgerichtes in Bernkastel-Kues, erläutert, könnte die Angeklagte aufgrund ihrer Erscheinung, sie trug eine "Kutte", der Rockerszene angehören. Die Angeklagte wohnt derzeit in Wittlich und ist vorbestraft. Der Prozess beginnt am Montag, 7. Dezember, um 11 Uhr im Amtsgericht in Bernkastel-Kues.
Der Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Im Falle eines Schuldspruchs droht der Frau eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.
Da die Angeklagte die Frauen mit Stiefeln und Handschuhen angegriffen haben soll, geht es in diesem Fall um den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung, der in der Regel ein höheres Strafmaß zur Folge hat. Das wird damit begründet, so Stadler, dass schwere Stiefel und Handschuhe rechtlich als gefährliche Werkzeuge gewertet werden.