Bis zur letzten Instanz: Großbäcker will kämpfen

Bernkastel-Kues · Achim Lohner, Inhaber der Großbäckerei Lohner, will im Rechtsstreit mit der Stadt Bernkastel-Kues notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht ziehen. Die Stadt verbietet ihm das Aufstellen von Stühlen und Tischen, weil in Lohners Bäckerei/Café in der Altstadt nicht am Tisch bedient wird. Gestern verhandelte das Oberverwaltungsgericht den Fall.

 Tische und Stühle sollen aus der Lohners-Filiale am Markt in Bernkasteler verschwinden, wenn es keine Bedienung gibt.

Tische und Stühle sollen aus der Lohners-Filiale am Markt in Bernkasteler verschwinden, wenn es keine Bedienung gibt.

Foto: Winfried Simon

Bernkastel-Kues. Der Rechtsstreit zwischen dem Unternehmer Achim Lohner aus Polch (Kreis Mayen-Koblenz) und der Stadt Bernkastel-Kues beschäftigt seit drei Jahren die Gerichte. Zuletzt das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das gestern den Fall mündlich verhandelte. Das Urteil ist noch nicht bekannt, es wird in etwa zwei Wochen den Parteien zugesandt.
Es geht um die Frage: Darf sich ein Kunde im Café Lohner sein Teilchen oder die Tasse Kaffee selbst an der Theke abholen oder muss er bedient werden? Die Stadt, die sich auf ihren Bebauungsplan beruft, sagt: Lohner muss in seinem Laden auf dem Bernkasteler Marktplatz Bedienungspersonal beschäftigen, wenn er Stühle und Tische nutzen will. Es sei in der Satzung festgelegt, dass es in der Altstadt generell keine Selbstbedienung geben darf, sondern nur Gastronomie mit komplettem Service.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Trier der Stadt beziehungsweise der Kreisverwaltung als oberster Baubehörde im Februar dieses Jahres Recht gegeben. Lohner hatte dagegen Einspruch eingelegt. Er wartet nun auf den Brief vom OVG Koblenz. Gegenüber dem TV zeigt sich der Unternehmer, der in der Region rund 120 Filialen betreibt, weiterhin kampfeslustig. Lohner: "Falls auch das OVG meine Klage abweist, gehe ich bis zum Bundesverwaltungsgericht."
Es könne, so Lohner, doch nicht sein, dass in einem Bebauungsplan eine Bedienpflicht vorgeschrieben sei. Lohner zieht einen Vergleich: Das wäre genauso, wenn der Bauherr eines Hauses mit einer Wohnfläche von über 1000 Quadratmetern gezwungen würde, ein Hausmädchen einzustellen oder ein Mann mit einer 3000 Quadratmeter großen Wiese einen Gärtner beschäftigen müsste. "Wo fängt das an, wo hört das auf"? fragt Lohner.
Zurzeit darf Lohner übrigens Stühle und Tische in seiner Filiale in der Altstadt stehen lassen - ohne dass die Kunden am Tisch bedient werden. Dies hat er per einstweiliger Verfügung erreicht. Sie gilt, bis der Rechtsstreit endgültig geklärt ist. sim

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