Bockhaus oder Blockhaus? Prostitution im Blockhaus – Longkamper müssen zustimmen

Longkamp/Gonzerath · Zum zweiten Mal wurde über einen Antrag beraten, der Prostitution im Blockhaus erlauben soll – diesmal mit anderem Ergebnis. Warum?

 Wird das Blockhaus zwischen Monzelfeld, Longkamp und Gonzerath zum Bordell?

Wird das Blockhaus zwischen Monzelfeld, Longkamp und Gonzerath zum Bordell?

Foto: Christoph Strouvelle

Das Schreiben der Kreisverwaltung an die Ortsgemeinde Longkamp als Reaktion auf einen Beschluss des Gemeinderats vom Februar 2019 ist nicht ohne Ironie. „Die schreiben hier Bockhaus, wirklich“, liest Ortsbürgermeister Franz-Josef Klingels den Ratsmitgliedern vor.

In der Sache geht es um das ehemalige Restaurant und Ausflugslokal Blockhaus, gelegen am Kreisverkehr zwischen Longkamp, Monzelfeld und Gonzerath. Das Blockhaus wird derzeit als „barähnliches Anwesen“ geführt, zitiert Klingels weiter. Was darunter zu verstehen ist, ist von außen aufgrund der eindeutigen Werbetafeln mit darauf abgebildeten leicht bekleideten und lasziv schauenden Damen schnell ersichtlich.

In der Sitzung im Februar hatte der Gemeinderat Longkamp über eine Nutzungsänderung des Nachtclubs beraten. Damals war beantragt worden, dass zwei Räume „zum Zwecke der Prostitution“ umgenutzt werden sollen. Wogegen sich der Gemeinderat im Februar einstimmig bei zwei Enthaltungen aus moralischen und ethischen Gründen aussprach.

Doch so einfach ginge das nicht. Denn der Gemeinderat habe dem Antrag „ohne Gründe“ das Einvernehmen verweigert, heißt es im Schreiben der Kreisverwaltung. Der Schriftführer hatte seinerzeit die ethischen Bedenken nicht im Protokoll vermerkt.

Aber auch das hätte den Ratsmitgliedern nichts genutzt. Denn diese müssten sich bei der Entscheidung zu einer Bauanfrage oder einer Nutzungsänderung an geltendes Recht halten, sagt Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung auf TV-Anfrage. „Es reicht nicht zu sagen, die Nutzung gefällt uns nicht“, sagt Follmann. Die Entscheidung dürfe nicht ethischer oder moralischer Natur sein. Es müsse stattdessen eine nachprüfbare Rechtsgrundlage geben. Beispielsweise könne der Gemeinderat sein Einvernehmen verwehren, wenn das Ansinnen den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspreche, sich das betreffende Anwesen in der Nähe eines Kindergartens befinde oder wie in Städten üblich ein Sperrgebiet ausgewiesen sei, in dem Prostitution verboten ist. Solche Gründe lägen hier nicht vor, so dass die Weigerung des Ortsgemeinderats, das Einvernehmen nicht herzustellen, nicht haltbar sei.

„Das Einvernehmen nicht herzustellen, ist rechtswidrig“, macht Klingels den Ratsmitgliedern in der Sitzung klar. Sollte der Gemeinderat an seiner Entscheidung festhalten, werde die Baubehörde bei der Kreisverwaltung stattdessen das Einvernehmen herstellen und so die Entscheidung des Gemeinderats ersetzen. Was zu kurzen Diskussionen im Rat führt. „Wozu werden wir überhaupt gefragt, wenn dann die Baubehörde entscheidet?“, fragt ein Ratsmitglied. Ortsbürgermeister Franz-Josef Klingels stellt den Antrag erneut zur Abstimmung: Sieben Ratsmitglieder stimmen diesmal für die Nutzungsänderung, fünf sind dagegen, einer enthält sich. Damit hat der Gemeinderat Longkamp das Einvernehmen hergestellt. Eine Genehmigung ist damit noch nicht erteilt. Es handelt sich lediglich um einen Schritt im Verfahren der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

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