Brandstifter bleibt Haft erspart

Wittlich · Die Selbstanzeige und das Geständnis haben verhindert, dass der Mann, der im März bei Plein das Haus seiner Freundin angezündet hat, ins Gefängnis muss. Das Amtsgericht wertete es als Kurzschlusstat und beließ es bei zwei Jahren auf Bewährung.

Wittlich. Der Mann der den Saal 2 des Wittlicher Amtsgerichts betritt, hat keine Erfahrung mit der Justiz. Er setzt sich auf den Stuhl am Zeugentisch. Sein Anwalt, Roderich Schmitz, macht ihn darauf aufmerksam, wo sich sein Platz befindet: auf der Anklagebank neben dem Verteidiger.
Der Zeugenstuhl wird bei dieser Verhandlung nicht gebraucht. Und das ist das Glück des 56-Jährigen. Denn weil er zugegeben hat, am 28. März in der Siedlung Unkenstein bei Plein das Haus seiner damaligen Lebensgefährtin angezündet zu haben, sind Zeugenaussagen überflüssig.
Weil er noch während das Haus brannte, bei der Polizei Selbstanzeige erstattete, auch vor Gericht alle Schuld auf sich nimmt, nicht vorbestraft ist und keine Gefahr für Menschen bestanden hat, bleibt ihm die Haft erspart.
Zwei Jahre auf Bewährung: So lautet das Urteil des Schöffengerichts unter dem Vorsitz von Stefan Ehses. Es steht im Einklang mit dem Plädoyer von Staatsanwältin Hilal Tanrisever und dem Antrag von Roderich Schmitz.
Warum zündet jemand das Haus der Freundin an? Diese Frage von Richter Ehses beantwortet der Angeklagte ausführlich. Er sei zwei Mal mit der Hausbesitzerin zusammen gewesen. Nach acht Monaten habe er die erste Beziehung beendet. Als die beiden sich nach einiger Zeit zufällig begegneten, seien sie aber wieder sofort ein Paar gewesen.
Dabei habe es ständig verbale Auseinandersetzungen gegeben. "Fünf, sechs Tage Streit - ein Tag Ruhe." So schildert der Mann das Szenario.
Er habe genau gewusst, dass die Beziehung keine Chance habe. "Aber ich habe es nicht geschafft, mich zu lösen", sagt er.
Auch am 28. März habe es Streit gegeben. Seine Freundin sei weggefahren, und dann habe er einen Blackout gehabt. "Ich wollte, dass es aufhört." Er habe an verschiedenen Stellen Lampenöl vergossen und es angezündet. Vorher hatte er noch einige Haustiere ins Freie gelassen.
Es sei eine Kurzschlusshandlung gewesen, sagt Anwalt Schmitz. Das werde auch daraus ersichtlich, dass der Mann seine persönlichen Sachen nicht in Sicherheit brachte.
Sein Mandant hatte sich nach der Tat in psychiatrische Behandlung begeben, und leidet nach eigenen Angaben unter Depressionen. Richter Ehses macht ihm deshalb zur Auflage, sich wiederum in psychologische beziehungsweise psychotherapeutische Behandlung zu begeben "Es war eine Ausnahmetat. Wir möchten Ihnen eine Chance geben, Sie müssen aber an sich arbeiten", sagt er.

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