Brandstifter-Prozess: Vier Jahre Haft und Alkohol-Entzug

Wittlich/Trier. (har) Ingesamt vier Jahre ins Gefängnis muss ein 40-Jähriger Mann ohne festen Wohnsitz, der sich bis zu seiner Inhaftierung in Wittlich aufgehalten hatte. Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet (Aktenzeichen 8008 Js 7481/08.1 KLs).

Nach Ansicht der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Landgericht, Petra Schmitz, hatte der Mann in Wittlich mehrere Gartenhäuser und eine Schutzhütte angezündet (der TV berichtete). Im Frühjahr 2008 hatte es teilweise zweimal täglich in verschiedenen Schrebergarten-Anlagen im Stadtgebiet gebrannt. Einen Teil der ihm zur Last gelegten Brandstiftungen hatte der Obdachlose bereits kurz nach seiner Festnahme zugegeben. Zum Zeitpunkt der Taten war der bereits mehrfach vorbestrafte Mann stark alkoholisiert. Das Urteil ist rechtskräftig.

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