"Bürger stark entlastet"

COCHEM-ZELL. (red) Heftiger Widerspruch der Kreisverwaltung Cochem-Zell: Nach unserem Bericht ( TV vom 13. Januar) über die jüngste Kreistagssitzung, die sich mit dem Bericht des Rechnungshofs zur Müllentsorgung im Kreis befasste, bezieht die Verwaltung Stellung.

Die Kreisverwaltung widerspricht den Feststellungen des Rechnungshofs energisch. Die Leistungen der Abfallentsorgung seit den 80er Jahren seien in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen an die Firma Wagner vergeben worden, heißt es in der Stellungnahme gegenüber dem TV . Im Einzelnen führt die Kreisverwaltung aus, bei Abschluss des Vertrags 1985 sei eine Ausschreibung der Müllentsorgung (Einsammeln, Transport und Deponierung) deshalb ausgeschieden, weil die Firma Wagner alleiniger Eigentümer der Deponie gewesen sei. "Alternative wäre gewesen, dass der Landkreis Cochem-Zell eine eigene Deponie hätte bauen müssen. Dies aber wäre für den Landkreis unwirtschaftlich gewesen und hätte zusätzliche Belastungen für die Gebührenzahler bedeutet", heißt es in der Stellungnahme. Die Verwaltung ergänzt, der Landkreis habe das von der Firma Wagner geforderte Entgelt nicht akzeptiert, sondern das Gegenteil sei der Fall. Mit der Einführung des Dualen Systems habe es bei der Altpapierentsorgung in Cochem-Zell von 1992 bis 2003 "eine im Land Rheinland-Pfalz einmalige Sondersituation zugunsten der Gebührenzahler gegeben", heißt es in der Stellungnahme weiter. In dem 1992 abgeschlossenen Vertrag sei nämlich vereinbart worden, dass für die Altpapierentsorgung keine Kosten an die Firma Wagner gezahlt werden. "Damit sind die Bürger nachweislich um 4,3 Millionen Euro entlastet worden", schreibt die Kreisverwaltung Cochem Zell. Auch aus den jährlichen Übersichten des Bundes der Steuerzahler über die Abfallgebühren in Rheinland-Pfalz werde deutlich, "dass die Bürger in Cochem-Zell im landesweiten Vergleich günstige Müllabfuhrgebühren zu zahlen haben". Im Hinblick auf die mit dem Rechnungshof geführte Diskussion zur Angemessenheit des Vertragsentgelts habe die Verwaltung die Preisprüfungsstelle der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit der erneuten Überprüfung dieses Entgelts an die Firma Wagner beauftragt. Dieses Prüfungsgutachten liege inzwischen vor und werde in der nächsten Kreistagssitzung diskutiert. "Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass diese Preisprüfung die vom Rechnungshof vertretenen Argumente widerlegen und nachweisen wird, dass die Bürger im Landkreis Cochem-Zell keine überhöhten Gebühren bezahlt haben" , heißt es abschließend in der Stellungnahme der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

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