Bürger streiten um Wasserbeiträge

Erstmalige Herstellung oder Erneuerung? Niederscheidweilerer und Großlittger kämpfen mit der Verbandsgemeindeverwaltung Manderscheid um Beiträge für Kanal und Wasserleitungen. Mittlerweile befasst sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit den beiden ähnlich gelagerten Streitfällen.

Manderscheid. Über Beiträge für Kanal und Wasserleitungen wird öfter gestritten. Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) landen die Streitfälle jedoch seltener. Das OVG Koblenz beschäftigt sich nun gleich mit zwei Fällen dieser Art aus der Verbandsgemeinde (VG) Manderscheid.

Im jüngeren Fall haben sich drei Bürger aus Niederscheidweiler gegen ihre Beiträge gewehrt, darunter Holger Knippschild und Axel Burdt. Die beiden Männer hatten bereits 2007 erfolglos versucht, mit Hilfe von Einwohneranträgen gegen die Erneuerung von Lampen und Gehwegen im Zuge der Straßenerneuerung vorzugehen. Mit ihren Widersprüchen gegen ihre Beitragsbescheide zur erstmaligen Herstellung von Kanal- und Wasserleitungen waren sie bislang erfolgreich.

Verwaltungsgericht Trier hat Klage der VG abgewiesen



Denn der Kreisrechtsausschuss gab ihnen im Widerspruchsverfahren Recht. Die Klage der VG-Verwaltung Manderscheid gegen diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht Trier abgewiesen. Berufung hat das Gericht nicht zugelassen.

Auf der Homepage der Vereinigung Bürger für Bürger (VBB), in der sich Knippschild und Burdt mittlerweile engagieren - letzterer als stellvertretender Vorsitzender, wird das Gerichtsurteil bereits als Sieg gewertet. Die Bürger aus Niederscheidweiler seien vor weiteren Beitragsbescheiden zur "erneuten ersten Herstellung" sicher, heißt es dort.

Doch der juristische Streit ist noch nicht abgeschlossen. Die VG-Verwaltung Manderscheid hat die Zulassung der Berufung beantragt. Werkleiter Günter Weins ist optimistisch, dass die Verwaltung damit erfolgreich ist. Er verweist auf ein ähnlich gelagertes Verfahren in Großlittgen. Dort hat das OVG die von Manderscheid beantragte Berufung nach dem Unterliegen in den ersten Instanzen zugelassen. Weins: "Meines Erachtens nach ist die Situation in Niederscheidweiler noch eindeutiger."

Die Kläger in Großlittgen wie in Niederscheidweiler argumentieren damit, dass es sich nicht um die erstmalige Herstellung der Versorgungsleitungen, sondern um Instandhaltung und Erneuerung bereits bestehender Leitungen handelt. Das hat auch das Gericht in Trier so gesehen.

Niederscheidweiler: Trenn- statt Mischabwassersystem



Die Verwaltung hält dagegen, dass das alte Leitungsnetz ein Provisorium gewesen sei. Weins erklärt am Beispiel des Großlittger Kanals: "In Großlittgen haben wir den Anliegern gestattet, sich an den Hausanschluss der Grundschule anzuschließen. Den Bürgern wurde gesagt, dass erst mit der Erneuerung ihrer Straßen der eigentliche Kanal gebaut werde."

In Niederscheidweiler sei ganz etwas Neues hergestellt worden, nämlich ein Trenn- statt einem Mischabwassersystem, sagt Weins.

Erstmalige Herstellung oder nicht? Über diese Frage wird nicht nur in der VG Manderscheid diskutiert. Weins: "Werkleiter-Kollegen haben bereits nachgefragt, wie unsere Verfahren ausgegangen sind."

Die Verhandlung der Berufungsklage im Fall Großlittgen wird am Mittwoch, 24. Februar, vor dem Oberverwaltunsgericht Koblenz verhandelt. Hintergrund: Beitragsgerechtigkeit: Der Verbandsgemeindeverwaltung Manderscheid gehe es um Beitragsgerechtigkeit, sagt Werkleiter Günter Weins. Deshalb sei es in der VG Manderscheid so geregelt, dass jeder Hausbesitzer einmal einen Beitrag leisten solle, nämlich den zur erstmaligen Herstellung der Versorgungsleitungen. Die Erneuerung der Leitungen werde auf die Allgemeinheit umgelegt. (mai)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort