Justiz Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Ex-Häftling

Wittlich/Trier · (will) Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Trierer Landgerichts bestätigt, in dem die Unterbringung eines ehemaligen Häftlings der Justizvollzugsanstalt Wittlich in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wurde.

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Ex-Häftling aus Wittlich
Foto: dpa/Uli Deck

Der Mann stand im Frühjahr diesen Jahres wegen mehrerer Vergehen vor dem Trierer Landgericht: Laut Anklageschrift hat er in der Wittlicher JVA am 27. März 2019 einen Justizbeamten zunächst als „Hurensohn“ beschimpft und anschließend auf ihn eingeschlagen haben. Am 20. Juli 2019 ist es zu einem noch heftigeren Aggressionsausbruch gekommen. Beim Weg zum Hofgang hat er den begleitenden Beamten unvermittelt von hinten mit einer Rasierklinge angegriffen und schwer verletzt. Der Mann erlitt eine lange und tiefe Schnittwunde im Halsbereich, die genäht werden musste. Glück im Unglück für ihn: Es war keine Arterie durchtrennt worden (der Volksfreund berichtete).

Die Anklage war davon ausgegangen, dass die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurden. Der Angeklagte hat seit dem 14. Lebensjahr immer wieder mehrere Drogen gleichzeitig eingenommen, ohne aber abhängig zu sein, und zeigt seit dem 16. Lebensjahr regelmäßig Symptome paranoider Schizophrenie.

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