Bundesinstitut warnt vor Maul- und Klauenseuche

Wegen der aktuellen Maul- und Klauenseuche-Ausbrüche in Südkorea und Japan warnt das Friedrich-Loeffler-Institut, eine Einrichtung des Bundes für Tiergesundheit, vor der Gefahr eines Übergreifens der Seuche nach Europa. Die Kreisverwaltung hält entsprechende Informationen bereit.

Bernkastel-Wittlich. (red) Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit bei Klauentieren wie Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Menschen sind nicht gefährdet. Die MKS zeichnet sich durch ihre leichte Übertragbarkeit und eine sehr schnelle Ausbreitung aus. Die Krankheit zeigt sich unter anderem durch Bläschen an den Klauen und im Maulbereich, Fieber und Fressunlust. Die Sterblichkeit kann bei jungen Tieren bis zu 100 Prozent betragen. Der Erreger breitet sich hauptsächlich durch direkten Kontakt der Tiere aus.

Seuche verursachte Milliardenschaden



Menschen und andere Haustiere können das Virus transportieren, bei entsprechenden äußeren Bedingungen ist sogar eine Übertragung mit dem Wind möglich. Sowohl der Handel mit lebenden Tieren als auch der internationale Lebensmittelhandel sind nach Auftreten dieser Seuche über viele Monate bis Jahre empfindlich beeinträchtigt. Der letzte große Seuchenzug in Europa trat im Jahr 2001 in Großbritannien auf und hatte einen volkswirtschaftlichen Schaden von mehreren Milliarden Euro verursacht. Auch wenn Südkorea und Japan scheinbar weit entfernt sind, so ist aufgrund des starken internationalen Personen- und Warenverkehrs ein Übergreifen der Seuche auf Europa jederzeit möglich, warnt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

Kreisverwaltung informiert



Eine besonders hohe Gefahr geht dabei vom illegalen Handel mit Nahrungsmitteln tierischer Herkunft und deren Mitnahme im Reiseverkehr aus. Nur vollständig durcherhitztes Fleisch, beziehungsweise durcherhitzte Fleischerzeugnisse, können als sicher eingestuft werden. Fernreisende, insbesondere aus Asien, Südamerika und Afrika, sollten das Mitbringverbot von nicht ausreichend sicheren Lebensmitteln strikt beachten. Für die Halter von Klauentieren gilt ein generelles Fütterungsverbot von Speiseabfällen. Darüber hinaus sollte das Betreten der Bestände durch betriebsfremde Personen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.

Nähere Informationen sind beim Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Petra Becker, Telefon 06571/142353, E-Mail: Petra.Becker@Bernkastel-Wittlich.de erhältlich.

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