Prozess Salmtaler Cannabis-Jäger jagt den Jagdschein: Noch ein Gutachten erforderlich

Wittlich/Trier · Im Ringen eines Hanf-Patienten aus Salmtal (Kreis Bernkastel-Wittlich) um die Ausstellung des Jagdscheins fordert das Verwaltungsgericht ein weiteres Gutachten. Nach der psychologischen Untersuchung soll er sich nun von einem Psychiater durchchecken lassen.

Ein Cannabispatient, der den Landkreis Bernkastel-Wittlich darauf verklagt hat, ihm den Jagdschein auszustellen (der TV berichtete), muss in seinem Verfahren am Verwaltungsgericht Trier ein neues Gutachten erbringen.

Peter Jakobs (52) aus Salmtal nimmt seit 2014 täglich Cannabis, um seine rheumatische Erkrankung und damit zusammenhängende Schmerzen zu behandeln und zu lindern. Die Jagdbehörde weigert sich aufgrund dieser Medikation, dem 52-Jährigen den Jagdschein auszustellen.  Sie fürchtet, Jakobs könne durch die Einnahme von Cannabis berauscht sein.  „Uns ist wichtig, dass klar steht, ob jemand die Eignung und Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition mitbringt“, sagte Maria Bernard als Vertreterin des Landkreises beim jüngsten Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Trier. „Wir wollen auf der sicheren Seite stehen.“ Das in der  Verhandlung am Donnerstag, 1. März, vorgestellte psychologische Gutachten, welches klären sollte, ob ein Cannabispatient im Gegensatz zu einem „Freizeitkonsumenten“ nicht berauscht sein kann, ist nach Angaben des Gerichts „nicht hinreichend belastbar“.

Der Psychologe, der das Gutachten erstellt hatte, bescheinigte dem Cannabispatienten aus Salmtal auf Grundlage seiner Untersuchungen die volle Leistungs- und Reaktionsfähigkeit. Das Gericht fordert nun dennoch weitere Beweise dafür, dass der 52-jährige Kläger zuverlässig mit Waffen und Munition umgehen kann

Daher hat das Verwaltungsgericht nun einen Facharzt für Psychiatrie damit beauftragt, ein psychiatrisch-neurologisches Gutachten für den Kläger zu erstellen. Das Gericht erhofft sich von dem Mediziner eine Antwort auf die Frage, „ob und gegebenenfalls inwieweit der Kläger durch die ärztlich verordnete Einnahme des cannabishaltigen Medikaments in seiner Fähigkeit eingeschränkt ist, jederzeit und in jeder Hinsicht mit Waffen und Munition vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese Gegenstände sorgfältig verwahren zu können.“

Kläger Peter Jakobs begrüßt das neue Gutachten, weil es eine andere Fragestellung verfolgt als das vorangegangene Gutachten: „Endlich geht es um mich als Person“, sagt Jakobs.  Die Fragestellung des vorangegangenen Gutachtens, ob Cannabis-Patienten generell berauscht seien oder nicht, habe die Untersuchung seiner Person allein ja nicht beantworten können, sagt Jakobs. „Ich kann ja keine medizinischen Studien in Auftrag geben und liefern“, sagt Jakobs, „die erforschen, ob Cannabis-Patienten generell berauscht sind oder  nicht.“  Für seine Person könne er jedoch schon beweisen, dass ihn die Einnahme seines Cannabis-Medikaments nicht einschränke, sagt der 52-Jährige. „Ich denke, dass kann der Arzt feststellen.“  Von daher sieht Jakobs den medizinischen Untersuchungen, die am Montag,  19. März, beginnen sollen, gelassen entgegen.

Das Verwaltungsgericht fordert vom Gutachter, dass „eventuelle Testungen zu einem Zeitpunkt zu erfolgen haben, in dem sich die eventuell von dem cannabishaltigen Medikament ausgehenden Beeinträchtigungen voraussichtlich am intensivsten darstellen.“ Denn Jakobs nimmt über den Tag verteilt bis zu fünf Dosen von je 0,2 Gramm Cannabis ein.

Zudem soll der Psychiater klären, „ab welcher Steigerung der Dosis eine relevante Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

Darüber hinaus will das Verwaltungsgericht noch wissen, inwiefern sich zu Cannabis „eine eventuelle gleichzeitige Einnahme von Nikotin auswirkt.“ Zuletzt soll der Gutachter noch klären, ob bei Jakobs gewisse Abhängigkeiten zu seinem Medikament bestehen. Der 52-Jährige hatte die Jägerprüfung bereits 2016 erfolgreich abgelegt – trotz Cannabis-Medikation. Da ihm bis heute kein Jagdschein ausgestellt wurde, hat er seitdem noch keinen Schuss abgegeben. Er würde gerne gemeinsam mit seiner Frau und seinem Sohn, die beide einen Jagdschein besitzen, auf die Pirsch gehen.

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