Christuskirchengemeinde Kleinich wählt

Die Evangelische Christuskirchengemeinde Kleinich wählt am Sonntag, 26. Oktober, ihre neue Gemeindeleitung. Die Presbyteriumswahl kann aufgrund der Fusion der Kirchengemeinden Kleinich, Hirschfeld-Horbruch und Krummenau erst jetzt stattfinden.

Kleinich/Krummenau. (red) Rund 560 evangelische Christen in den Stimmbezirken Kleinich und Krummenau sind aufgerufen, per Briefwahl zu wählen oder zur Wahlurne zu gehen. Wahlberechtigt sind alle Evangelischen, die 16 Jahre alt oder schon konfirmiert sind.

"Die Christuskirchengemeinde freut sich, dass das erste gemeinsame Presbyterium gewählt wird und mit Zuversicht die Arbeit gestalten kann", sagt Pfarrer Stefan Haastert. Gewählt werden kann in Kleinich und in Krummenau jeweils nach den Gottesdiensten. In Kleinich findet der Gottesdienst um 10 Uhr statt. Das Wahllokal im Gemeindehaus hat bis 13 Uhr geöffnet. Um 10.45 Uhr beginnt der Gottesdienst in Krummenau. Anschießend kann in der Kirche bis 13 Uhr gewählt werden. Außerdem hat die Gemeinde die allgemeine Briefwahl ermöglicht und den Stimmberechtigten die Unterlagen zugeschickt. Wer per Briefwahl wählen will, muss die Unterlagen der Gemeinde vorher per Post zuschicken oder sie am 26. Oktober im zuständigen Wahllokal abgeben.

In Kleinich gibt es neun Kandidaten für acht Plätze im Presbyterium, in Krummenau drei Kandidaten für zwei Plätze. Im Wahlbezirk Hirschfeld-Horbruch gab es so viele Kandidaten wie Plätze. Die Kandidaten sind deshalb automatisch gewählt. Erste Aufgabe des neuen Leitungsgremiums sei unter anderem die Verabschiedung und Veröffentlichung der neuen Gemeindekonzeption, erläutert der Kleinicher Pfarrer.

Evangelische Gemeinden werden von Presbyterien geleitet. Presbyterien sind die Kirchenvorstände. Das Wort "Presbyter" stammt aus dem Griechischen und heißt übersetzt "Ältester". Die zu Presbytern gewählten Frauen und Männer üben in den Kirchengemeinden ein leitendes Ehrenamt aus. Sie unterstützen damit die Pfarrer in ihrer Arbeit vor Ort. Das Presbyterium entscheidet über Verwaltungs- und Finanzaufgaben oder Stellenbesetzungen innerhalb der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der Presbyterien beträgt vier Jahre.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort