Cochemer Gericht urteilt über serbische Betrügerbande

Cochem · Der Aufmerksamkeit und dem Mut eines Geschäftsmannes aus der Eifel ist es zu verdanken, dass eine fünfköpfige Betrügerbande festgenommen werden konnte. Vier Männer und eine Frau aus Frankreich mit serbischer Staatsangehörigkeit standen jetzt in Handschellen vor dem Amtsgericht in Cochem. Fünf Angeklagte, fünf Anwälte, eine Dolmetscherin, sechs Polizeibeamte, Angehörige und Zuhörer füllten den relativ kleinen Gerichtssaal.

Cochem. Eigentlich sei eine Schöffenverhandlung mit der Anklage "gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger Bandenbetrug" eine Nummer zu groß für das Amtsgericht, stellte der Vorsitzende Richter Wilfried Johann fest: "Es sei denn, es kommt, wie hier geschehen, zu einer im Gesetz vorgesehenen Verständigung zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung." Vor aussetzung für die Vereinbarung waren die Geständnisse der Angeklagten.

Das vereinbarte Urteil: Bewährungsstrafen für zwei Männer (27, 28) und eine Frau (39) von einem Jahr und vier beziehungsweise zwei Monaten. Zwei 34-Jährige müssen ihre Strafen absitzen, einer zwei Jahre, der andere zwei Jahre und drei Monate. Die mit Bewährung Verurteilten kamen sofort frei. Die Haft für die beiden anderen wird gegen Zahlung einer Kaution von jeweils 10 000 Euro außer Vollzug gesetzt.
Nach Überzeugung des Gerichts gehören die in Deutschland bislang nicht vorbestraften Angeklagten zu einer internationalen Bande, die seit 2005 Anbietern von Immobilien, Autos und hochwertigen Gebrauchsgütern durch vorgetäuschtes Kaufinteresse und komplizierte Barzahlungsverfahren das Geld aus der Tasche zieht.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mitglied der Gruppe Kontakt zu einem Geschäftsmann aus der Eifel aufgenommen, der den Verkauf seiner Gewerbeimmobilie für rund 2,5 Millionen Euro annonciert hatte. Nach telefonischen Verhandlungen, einem Treffen in einer Bar in Paris und der Besichtigung der Immobilie bot einer der Angeklagten dem Verkäufer eine Baranzahlung an. Die sollte allerdings mit einem Umtauschgeschäft gegen Provision verknüpft werden. Der Plan: Der vermeintliche Käufer wollte dem Immobilienbesitzer in Aachen 650 000 Schweizer Franken übergeben, die dieser gegen 450 000 Euro umtauschen sollte.
Inzwischen kam dem Eifeler das Geschäft dubios vor, so dass er nur zum Schein darauf einging und die Polizei informierte. Die kam dann zur vereinbarten Geldübergabe und nahm die Angeklagten fest. Sie hatten echte Geldscheine im Wert von 10 000 Schweizer Franken dabei, die versprochenen 640 000 Schweizer Franken waren Spielgeld.
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Koblenz gehören derartige Geldtauschgeschäfte in Verbindung mit vorgetäuschten Immobilienkäufen seit Jahren zu einer besonderen Betrugsmasche. Immer geht es darum, Geld ohne Gegenleistung zu kassieren.
Der Amtsrichter mahnte potenzielle Verkäufer zur Vorsicht und forderte sie auf, verdächtiges Geschäftsgebaren sofort anzuzeigen.

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