Praktikabel? Coronaregeln für Restaurants und Hotels: Wie die Betreiber zurechtkommen

Wittlich/Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach · Welchen Corona-Einschränkungen sie folgen wollen können Gastronomen und Hoteliers mit der 26. Coronaverordnung in Rheinland-Pfalz selbst entscheiden. Aber wie praktikabel sind 2G, 2G+ und 3G im Alltag? Und haben Hotels überhaupt eine Wahl?

 «Zutritt im Restaurant nur für geimpfte oder genesene! (2 G Regel)» steht auf dem Schild am Eingang zu einem Restaurant. Die 26. Coronaverodnung für Rheinland-Pfalz gibt Gastronomen und Hoteliers mehr Freiheiten als zuvor. Aber sind 2G und 2G+ in Restaurants und Hotels überhaupt praktikabel?

«Zutritt im Restaurant nur für geimpfte oder genesene! (2 G Regel)» steht auf dem Schild am Eingang zu einem Restaurant. Die 26. Coronaverodnung für Rheinland-Pfalz gibt Gastronomen und Hoteliers mehr Freiheiten als zuvor. Aber sind 2G und 2G+ in Restaurants und Hotels überhaupt praktikabel?

Foto: dpa/Martin Schutt

Lange musste das Hotel- und Gastgewerbe wegen Corona die Füße stillhalten. Touristen blieben weg, die Bewirtschaftung fiel aus und viele versuchten, mit Lieferangeboten durch die Krise zu kommen. Mit der nun inzwischen 26. Coronaverordnung in Rheinland-Pfalz haben die Betreiber seit Anfang September wieder mehr Freiheiten als jemals zuvor in der Pandemie. Jeder Gastronom oder Hotelier kann selbst entscheiden, ob er mit 2G, 2G+ oder 3G arbeiten möchte.