Corona-Pandemie Gesundheitsamt Bernkastel-Wittlich überlastet – Was Infizierte und Kontaktpersonen jetzt wissen müssen

Bernkastel-Wittlich · Die Infektionen durch die Omikron-Variante nehmen weiter an Fahrt auf. Gesundheitsämter können Infizierte und Kontaktpersonen schon lange nicht mehr kontaktieren. Auch im Kreis Bernkastel-Wittlich sind die Ressourcen erschöpft. Was bedeutet das aktuell für positiv Getestete und ihren Umgang?

 In einem Labor werden Sequenzierproben für Untersuchungen von Corona-Proben vorbereitet. Es wird nach neuen Varianten und Mutationen des Corona-Virus gesucht.

In einem Labor werden Sequenzierproben für Untersuchungen von Corona-Proben vorbereitet. Es wird nach neuen Varianten und Mutationen des Corona-Virus gesucht.

Foto: dpa/Jens Büttner

Die Zahl der Infizierten steigt unaufhörlich. Landesweit ist die Omikron-Variante mittlerweile für die Hälfte aller Fälle verantwortlich. Die schiere Masse an Infizierten lässt Gesundheitsämter an ihre Grenzen stoßen. Bereits Ende November meldete das Gesundheitsamt Bernkastel-Wittlich: „Es sei nicht mehr möglich, die positiv Getesteten und Erkrankten zu kontaktieren. Diese Personen müssten sich von sich aus in häusliche Quarantäne begeben und selbstständig ihre Kontaktpersonen informieren.“ Leichter gesagt als getan. Denn die Anliegen, die Infizierte, positiv Getestete und Kontaktpersonen in ihrer jeweiligen Situation haben, bleiben bestehen.

Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengestellt und das Gesundheitsamt Bernkastel-Wittlich gebeten, sie zu beantworten.

Ich habe einen PCR-Test gemacht. Wie lange dauert es aktuell, bis ich das Ergebnis vom Gesundheitsamt Bernkastel-Wittlich erhalte?

In der Regel erhalten Betroffene das Ergebnis innerhalb von einem Tag, da aktuell sehr viele Testungen gemacht würden, könne es in Einzelfällen auch schon mal zwei Tage dauern.

Ein enger Freund oder Familienangehöriger im gleichen Haushalt ist per PCR-Test Corona positiv. Wie soll ich mich als Kontaktperson ersten Grades verhalten, wenn ich doppelt geimpft oder geboostert bin?

 Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Ab Freitag, 14, Januar, gilt dies auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene).

Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Es gibt hier allerdings die Möglichkeit, die Quarantäne mittels PCR-Test oder einem POC-Test (Schnelltest durch geschultes Personal) nach sieben Tagen zu verkürzen. Sofern dieser Test dann negativ ist, kann die Quarantäne sofort beendet werden. Ein Nachweis darüber muss erbracht werden.

Teilt das Gesundheitsamt die entsprechende Variante mit?

 Befunde werden den Betroffenen natürlich mitgeteilt. Es gilt jedoch zu beachten, dass der genetische Nachweis einer Infektion mit einer Virusvariante erst ab dem siebten bis zwölften Tag vorliegt.

Wird die Sequenzierung (Ermittlung der Variante) etwa nur bei den sogenannten vulnerablen Gruppen, also chronisch kranken Personen oder hoch Betagten, durchgeführt?

Grundsätzlich werden derzeit fünf Prozent aller Laboruntersuchung auf das Vorliegen einer Virusvariante untersucht. Dies betrifft fünf Prozent aller eingereichten Testungen, hier wird nicht zwischen einzelnen Personengruppen unterschieden.

Wie aussagekräftig sind Schnelltests, wenn ich doppelt geimpft oder geboostert bin und Kontakt zu Infizierten hatte?

Ein Schnelltest dient dazu, den Erreger nachzuweisen. Ob die Person geimpft oder geboostert ist, spielt hierbei keine Rolle und ändert auch nichts an der Aussagekraft des Schnelltests.

Wird die Quarantäne vom Gesundheitsamt in irgendeiner Form überwacht oder kontrolliert?

Eine vollständige Überwachung jeder Quarantäne ist natürlich nicht möglich. Die Überwachung erfolgt allerdings in Form von Stichprobenkontrollen. Diese werden in der Regel auch nicht vom Gesundheitsamt durchgeführt, sondern vielmehr durch die Kreisordnungsbehörde beziehungsweise in Amtshilfe durch die Ordnungsbehörden der einzelnen Verbandsgemeinden, Gemeinden oder der Stadt. Die Zahl der Personen, die sich in Quarantäne befinden, ändert sich quasi stündlich. Wegen des enormen Arbeitsaufkommens führt das Gesundheitsamt Bernkastel-Wittlich seit Wochen keine Einzelfallkontakt-Nachverfolgung mehr durch und erfährt deshalb nicht von allen Quarantänefällen, etwa von Rentnern die wegen Covid-19 unter Quarantäne stehen und keine Bescheinigung für einen Arbeitgeber brauchen.

Wie lange muss ich überhaupt in Quarantäne bleiben?

Ab Freitag, 14. Januar, gilt: Kontaktpersonen von Infizierten können ihre Quarantäne nach zehn Tagen ohne Test beenden oder sich nach sieben Tagen mit einem Schnelltest in einer Teststelle oder einem PCR-Test „freitesten“. Das Gleiche gilt auch für Infizierte. Geboosterte oder gerade geimpfte Personen müssen nicht in Quarantäne. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch PCR- oder Schnelltest beendet werden.

Eine gültige Rechtsverordnung zur Umsetzung der neuen Beschlüsse liegt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich allerdings noch nicht vor.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich in Quarantäne bin und mich nicht wohl fühle?

Diese Menschen sollten telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt aufnehmen und ihre Symptome schildern.

Des Weiteren verweist das Gesundheitsamt Bernkastel-Wittlich nochmals auf die Antworten der Landesregierung zu den häufig gestellten Fragen unter https://corona.rlp.de/de/startseite/.

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