Gastronomie Keine Gebühren für Terrassenwirtschaft in Bernkastel-Kues

 Bernkastel-Kues · Bereits im vergangenen Jahr hat die Stadt Bernkastel-Kues den Gastronomen die Sondernutzungsgebühr für die Terrassenwirtschaft erlassen. Das wird auch in diesem Jahr so sein. Durch die Corona-Krise, Lockdowns und die Beschränkungen für die Außengastronomie sind die Betriebe stark eingeschränkt.

 Mit Abstand soll das Infektionsrisiko vermindert werden. Foto: Stadt Bernkastel-Kues

Mit Abstand soll das Infektionsrisiko vermindert werden. Foto: Stadt Bernkastel-Kues

Foto: TV/Stadt Bernkastel-Kues

 Normalerweise bezahlt jeder, der öffentliche Außenflächen nutzt, 13,20 Euro pro Quadratmeter im Monat. Diese werden für das Jahr 2021 ebenfalls ausgesetzt. Die Entscheidung des Stadtrates war nicht unumstritten. Kritiker führten an, dass man durchaus Gebühren verlangen könne, wenn die Betriebe auch in Betrieb seien. Sie verwiesen auf die zurückliegende Saison, in der der Tourismus an der Mosel ab Mai boomte. „Gebühren werden nur in den Bereichen anfallen, in denen die Sondernutzungsfläche erweitert wurde“, ergänzt Stadtbürgermeister Wolfgang Port. Wer aufgrund der vorgegebenen Abstandsregeln mehr Fläche braucht, muss dafür sechs Euro pro Quadratmeter bezahlen. „Das hat im vergangenen Jahr gut funktioniert. Es ist eine faire Lösung, da wir auch Betriebe haben, die keine Erweiterungsmöglichkeiten haben“, so Port.

Im Außenbereich wird die Stadt die gastronomischen Flächen erneut mit einem Seil optisch trennen. Dies schreiben die Corona-Bestimmungen vor. Hier plant die Stadt diese zukünftig mit Blumenkästen oder Vergleichbarem zu ersetzen.

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