Justiz Traben-Trarbach: Cyberbunker noch immer im Dornröschenschlaf

Traben-Trarbach · Nach wie vor bleibt der Cyberbunker in Traben-Trarbach beschlagnahmt. Was das für die Stadt Traben-Trarbach bedeutet.

 Das Bunkergelände in Traben-Trarbach

Das Bunkergelände in Traben-Trarbach

Foto: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Fast wäre der Traben-Trarbacher Cyberbunker in die Hände des Landes Rheinland-Pfalz gelangt und dann hätte die Möglichkeit bestanden, einen Investor für die Immobilie auf dem Mont Royal zu finden. Aber soweit ist es nun doch nicht gekommen und die Anlage mit 5500 Quadratmetern Fläche auf einem 13 Hektar großen Gelände muss weiterhin leerstehen – ein großes Ärgernis für die Stadt, denn für deren Entwicklung wäre eine Nutzung des Bunkers von Vorteil.

Die Anlage wurde 2013 vom Staat für 450.000 Euro an einen Privatmann verkauft, anschließend wurden dort Fälle von Cyberkriminalität aufgedeckt und der Bunker infolgedessen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.

Schon zu Prozessbeginn im vergangenen Jahr stellte sich die Frage, was aus dem Bunker wird, der ja formal noch dem Angeklagten gehört. Jürgen Brauer, Generalstaatsanwalt in Koblenz, wies damals darauf hin, dass der Bunker erst dann an das Land zurückfallen könnte, wenn er als Tatmittel „eingezogen“ werde. In dem Fall könnte das Land ihn über eine Immobilienplattform zum Verkauf anbieten.

Der Prozess ist inzwischen abgeschlossen und so könnte man davon ausgehen, dass der Bunker nun verkauft werden könnte. Das ist aber nicht der Fall, wie Brauer auf TV-Anfrage erklärt: „An den Besitz- und Eigentumsverhältnissen hat sich nichts geändert. Zwar hat das Landgericht Trier die Bunkeranlage im Urteil als Tatmittel eingezogen. Allerdings haben insbesondere der Angeklagte X sowie die Einziehungsbeteiligte Calibour GmbH unbeschränkt gegen das Urteil Revision eingelegt, sodass das Urteil auch hinsichtlich der Einziehung nicht rechtskräftig ist.

Das Grundstück ist daher nach wie vor beschlagnahmt und wird von der Generalstaatsanwaltschaft verwaltet. Die laufenden Kosten sind von der Justiz zu tragen, können allerdings im Falle der rechtskräftigen Verurteilung von den Angeklagten zurückverlangt werden.“

Und die Kosten sind enorm: Schon von 2019 bis Ende 2021 hat der Unterhalt der Anlage 95.000 Euro gekostet (Wach-Personal, Strom, Heizung, Reparaturen).

Für Stadtbürgermeister Patrice Langer ist das ein großes Ärgernis. In dem Bunker war bis zu seinem Verkauf eine Bundeswehrbehörde beheimatet. „Wenn man zusammenrechnet, was die Stadt dadurch an Kaufkraft und Steuern verloren hat, dann sind das etwa 500.000 Euro jährlich. Die fehlen uns in der Stadtkasse und deshalb wären wir froh, wenn auf diesem Gelände wieder was passiert.“

Über Anfragen kann er nicht klagen: Geschäftsleute fragten immer wieder an, um dort etwa ein Erlebnis-Bunkerhotel zu bauen, eine Pilzzucht zu eröffnen oder um Käse einzulagern.

Langer mahnt: „Man sollte sich doch jetzt schon in Mainz über die mögliche Nutzung in der Zukunft Gedanken machen, sonst werden wir wieder von dem Thema überrollt. Leider höre ich noch nichts dazu.“

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