"Das ist wie eine Enteignung"

TRABEN-TRARBACH. Der VG-Rat Traben-Trarbach sieht die geplante Ausweisung von Naturschutzgebieten in Teilen der Verbandsgemeinde sehr kritisch. Man befürchtet erhebliche Einschränkungen.

"Das ist eine Enteignung der privaten und kommunalen Grundstücksbesitzer", ereiferte sich Robert Gedert von der CDU-Fraktion. SPD-Mann Manfred Engels stellte gar die Frage, ob eine solche Maßnahme überhaupt verfassungsgemäß sei. Die Fraktionen im VG-Rat, die FWG eingeschlossen, sehen die geplante Ausweisung von Naturschutzgebieten mit großer Sorge. Der Rat muss sich mit dem Thema befassen, weil die EU die Unterschutzstellung von FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) fordert. Das Land hat nunmehr per Rechtsverordnung vom 20. Dezember 2002 "die Wälder zwischen Wittlich und Cochem" als Vogelschutzgebiet einstweilig sichergestellt. In der VG-Traben-Trarbach sind Flächen, zumeist Wald, in den Orten Enkirch, Starkenburg, Irmenach, Lötzbeuren und Traben-Trarbach betroffen.Wege dürfen nicht mehr ausgebaut werden

SPD-Sprecher Karl-Heinz Tatsch spricht von einer "erheblichen Einschränkung in unsere Selbstverwaltung, der man so nicht zustimmen könne". In seiner Gemeinde Irmenach sind allein 68 Prozent des Waldes als Vogelschutzgebiet vorgesehen. Die Einschränkungen, die in solchen Schutzgebieten zu beachten sind, sind in einem umfangreichen Katalog detailliert aufgelistet. Unter anderem dürfen dort keine Wege neu gebaut oder ausgebaut werden, Pflanzen dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden, das Gebiet darf außerhalb der Wege nicht betreten werden, Hunde dürfe nicht unangeleint umherlaufen, wer Bäume absägt, muss eine Genehmigung einholen. Insgesamt umfasst der Katalog zwölf Verbote und ebenso viele eingeschränkte Tätigkeiten für die eine Genehmigung erforderlich ist. Darunter sind auch einige skurril anmutende Bestimmungen, wie zum Beispiel das Verbot, die Laute wild lebender Tiere nachzuahmen oder sie gar mit einem Tonbandgerät aufzunehmen. Teile der als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Flächen in der VG Traben-Trarbach sind noch bewirtschaftete Weinberge im Steilhang zwischen Enkirch und Trarbach. Verbandsbürgermeister Weisgerber: "Das könnte für die Winzer in Zukunft zu großen Schwierigkeiten führen." Weisgerber wies in der Sitzung am Mittwochabend ferner darauf hin, dass auch Wassergewinnungsanlagen, die in solchen Naturschutzgebieten liegen, unter Umständen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr betrieben werden könnten. Besonders kritisch betrachtet der VG-Chef die Einschränkung, dass bestimmte Wegebaumaßnahmen nicht mehr möglich seien und dass bestimmte Baum-Arten (Douglasie) nicht mehr angepflanzt werden dürften. Mit der Thematik müssen sich auch die Ortsgemeinderäte befassen. Der Gemeinderat Enkirch hat bereits seine Bedenken geäußert. Die Ausweisung großer Teile der Gemarkung dürfe nicht einfach hingenommen werden, so die einhellige Meinung. Der VG-Rat wird sich abschließend noch einmal mit dem Thema befassen, wenn alle betroffenen Ortsgemeinden Stellung bezogen haben.

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