Das Rathaus bleibt in Thalfang

Mainz/Thalfang · Ein Flugblatt einer Bürgerinitiative hat für Unruhe gesorgt. Das Innenministerium stellt klar: Die Verwaltung wird nicht aufgelöst.

Mainz/Thalfang Die 40 Mitarbeiter der Verwaltung der Verbandsgemeinde Thalfang können aufatmen. Anders als in einem Flugblatt beschrieben bleiben ihre Arbeitsplätze erhalten.
In einem Flugblatt der Bürgerinitiative "Thalfang bleibt selbstständig", das am vergangenen Wochenende verteilt wurde, machten die Autoren darauf aufmerksam, dass bei einem Wechsel Thalfangs in eine Einheitsgemeinde wie etwa Morbach die Verwaltungsstellen "wegfallen" würden. Das ist nicht der Fall, wie das Innenministerium in Mainz bestätigt. Hintergrund ist ein Streit in der Verbandsgemeinde Thalfang darüber, ob die VG sich einer verbandsfreien Gemeinde wie etwa Morbach oder der Verbandsgemeinde Hermeskeil anschließen soll. Die Vertreter dieser BI hatten auch am vergangenen Montagabend eine Info-Veranstaltung in Heidenburg besucht und dort ebenfalls die Theorie vertreten, dass das Rathaus womöglich geschlossen werde.
Dabei bezogen sie sich auf den Paragrafen 77 der Gemeindeordnung, der die Vertretung in Ortsbezirken in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern regelt. Demnach sei in einem Ortsbezirk Thalfang, der zu einer Einheitsgemeinde gehört, eine Verwaltungsstelle nicht möglich. Silvia Pfeiffer von der BI wiederholte das dem TV gegenüber: "Die Verwaltungsstellen fallen bei einer Fusion mit der Einheitsgemeinde Morbach, eingeschlossen möglicher Übergangsregelung, in der Ortsgemeinde Thalfang weg."
Diese Theorie ist falsch. Joachim Winkler, Pressesprecher des Innenministers Roger Lewentz, sagt auf TV-Nachfrage in Mainz: "Mit einer Gebietsänderung wird das gesamte Personal der VG Thalfang auf die Kommunen, in die ihr Gebiet eingegliedert wird, übergehen. Über die räumliche Unterbringung des Personals der VG Thalfang nach der Gebietsänderung gilt es, spezifische Lösungen zu finden. Dabei ist die räumliche Unterbringung von Personal im bisherigen Verwaltungsgebäude der VG Thalfang eine in Betracht zu ziehende Lösungsmöglichkeit. Paragraf 77 der Gemeindeordnung wird im Falle der Gebietsänderung der VG keine Rolle spielen."
Das bestätigt auch Andreas Hackethal, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Morbach. "Es ist nicht zutreffend, dass in einer Einheitsgemeinde Dienststellen zwangsläufig wegfallen müssen." Die Morbacher Verwaltung sei vor dem Neubau des Rathauses jahrelang in unterschiedlichen Gebäuden untergebracht gewesen. Die Verwaltung einer Einheitsgemeinde könne sich selbst organisieren. Dabei habe sie völlige Freiheit zu entscheiden, in welchen Gebäuden welche Büros untergebracht werden.
Von einer Schließung des Thalfanger Rathauses sei daher keine Rede. Hackethal: "Das sind bewusste Lügen, die hier in Umlauf gebracht werden. Der genannte Paragraf 77 bezieht sich auf etwas völlig anderes."

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