Das Rutschen bleibt weiter Ansichtssache

Viel zu tun haben die Gutachter in der Graacher Schäferei. Grund dafür sind gleich zwei Flugblätter, in denen die Hausbesitzer aufgefordert werden, ein Beweissicherungsverfahren beim Landesbetrieb Mobilität einzufordern.

Graach. "Wer keinen Antrag auf Beweissicherung stellt, erhält bei Schäden keine Entschädigung vom Land." Mit dieser bisher durch nichts begründeten Behauptung wirbt die Arbeitsgemeinschaft Graach der Vereinigung Bürger für Bürger (VBB) derzeit dafür, beim Landesbetrieb Mobiltät Trier (LBM) ein Beweissicherungsverfahren einzufordern. Ein solches Verfahren für sinnvoll hält auch die Aktionsgemeinschaft "Eifel Mosel Hunsrück in Bewegung". Sie wirbt ebenfalls dafür, dass die Besitzer von Häusern in der Graacher Schäferei ihre Anwesen begutachten lassen. Heide Weidemann, Mitglied der AG der Kritiker des Hochmoselübergangs und lange Jahre Vorsitzende der VBB, distanziert sich jedoch vom Schreiben der VBB-AG.

Beim zuständigen Landesbetrieb Mobilität ist es mit der Gelassenheit derweil vorbei. Die Behörde hatte von sich aus 39 Hausbesitzer in der Schäferei angeschrieben, um den Zustand der Häuser von vereidigten Sachverständigen dokumentieren zu lassen. Nun sind weitere Anträge eingegangen, die Schritt für Schritt abgearbeitet werden.

In einen Brief an die Hausbesitzer stellt der LBM den Sachverhalt aus seiner Sicht dar. Es sei falsch, dass ein Zusammenhang mit dem Recht auf Schadenersatz und den nun stattfindenden Beweissicherungen besteht. Diese dienten dazu, bereits bestehende Schäden an Häusern von solchen zu unterschieden, die möglicherweise durch Bauarbeiten am Hochmoselübergang entstehen. Der Landesbetrieb hält solche Schäden bekanntermaßen für ausgeschlossen. Zumal durch den Bau der Brücke und der Straße Erdmassen abgetragen würden. Gegner des Hochmoselübergangs sehen das anders. Sie fürchten um die Standsicherheit der Gebäude im Bereich der Graacher Schäferei und erwarten Schäden.

Zudem will der LBM nicht wie von der VBB gefordert, Wertgutachten der Häuser geben. Denn erst wenn ein Schaden an einem Haus aufgetreten sei, könne die Höhe des Schadens auch ermittelt werden. Den Wert der Häuser nun zu ermitteln, sei deshalb nicht sinnvoll. Auch lehnt der LBM das Anbringen sogenannter Höhenbolzen ab. Diese sollen angeblich helfen, Geländebewegungen feststellen zu können. Laut Landesbetrieb würde das Gelände des Graacher Rutschhangs auch ohne solche Bolzen bereits seit Jahren dokumentiert. An dieser Praxis soll festgehalten werden.

Der LBM informiert im Internet unter www.hochmoseluebergang.rlp.de über den Baufortschritt an der B 50 neu. Die Gegner tun dies auf www.hochmoseluebergang.de.

Meinung

Kurzzeitiger Effekt

Der Hochmoselübergang ist beschlossene Sache. Selbstverständlich muss das nicht allen Bürgern und Kommunalpolitikern gefallen. Und selbstverständlich ist es gut, dass Interessengruppen die Bürger über deren Rechte informieren. Dieses Aufklärungsbedürfnis rechtfertigt es jedoch nicht, mit der Angst der Menschen in der Graacher Schäferei zu spielen. Eben dieser Eindruck drängt sich auf, wenn die VBB Graach den Bürgern mitteilt, dass sie ohne die nun anstehenden Beweissicherungsverfahren später keine Entschädigung bekommen. Wer mit solchen Behauptungen hausieren geht, der mag vielleicht einen kurzzeitigen Effekt erzielen. Dem Anliegen der Menschen in der Graacher Schäferei bringen solche Münchhausereien nichts. Nicht zuletzt schaden sie der Glaubwürdigkeit derjenigen, die sich konstruktiv-kritisch mit dem Bauwerk auseinandersetzen. h.jansen@volksfreund.deEXTRA: Rechtslage: Wenn es wegen Straßenbauarbeiten zu Schäden an Gebäude kommt, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Eine Schadensmeldung muss formlos und schriftlich vom Hauseigentümer eingereicht werden. Sind Gebäudeschäden möglich, wird regelmäßig bereits vor Beginn der Baumaßnahme ein Beweissicherungsgutachten in Auftrag gegeben. Hausbesitzer erhalten normalerweise gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr auf Antrag eine Kopie der Ergebnisse. (har)

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