Corona Weniger Teilnehmer, keine Zuschauer – Das sind die neuen Regeln in Bernkastel-Wittlich

Bernkastel-Wittlich · Im Kreis gelten wegen der Corona-Pandemie ab Dienstag für vorläufig zwei Wochen neue Regeln. Diese betreffen Schulen, Sport und Märkte.

Das sind die neuen Corona-Regeln in Bernkastel-Wittlich
Foto: dpa/Niaid

(will) Im Kreis Bernkastel-Wittlich tritt am Dienstag eine neue Allgemeinverfügung in Kraft, in der neue, strengere Corona-Regeln festgehalten sind. Sie gilt bis 10. November. Ein Überblick:

Veranstaltungen: An Veranstaltungen im Freien dürfen maximal noch 100 Menschen teilnehmen, im Innenbereich sind es nur noch 50. Allerdings kann es auch Ausnahmen geben, wenn der Veranstalter ein Hygienekonzept vorlegt, das von der Kreisverwaltung genehmigt wird.

Private Feiern: Wer in öffentlichen, angemieteten Räumen feiert oder sich dort trifft, darf das unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen nur noch mit maximal zehn Menschen tun beziehungsweise mit Angehörigen aus höchstens zwei Hausständen. In privaten Räumen gilt diese Einschränkung nicht, allerdings wird dringend empfohlen, diese Begrenzung auch dort einzuhalten.

Maskenpflicht an Schulen: An allen weiterführenden Schulen gilt während der gesamten Schulzeit eine Maskenpflicht. Keine Masken müssen in Grundschulen, in den Primarstufen an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und Schulen mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung getragen werden.

Sport: Maximal 30 Menschen dürfen im Freien in festen Kleingruppen gleichzeitig trainieren. Im Kontaktsport (wie Fußball) sind Test- oder Trainingsspiele verboten. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen jeweils nur von einer Person genutzt werden. Zu Wettkämpfen wie Fußballspielen dürfen ab Dienstag keine Zuschauer mehr kommen. Von Zusammenkünften und Feiern im Anschluss an Training oder Spiel wird dringend abgeraten. Training in Hallen oder Ähnlichen Gebäuden ist nur mit bis zu 15 Menschen in festen Kleingruppen zulässig. Trainings- oder Testspiele sind auch hier verboten, ebenso dürfen zu den Wettkämpfen keine Zuschauer mehr kommen.

 Märkte: Auf Floh- und Trödelmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten und ähnlichen Märkten muss auf dem gesamten Gelände eine Maske getragen werden. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen wird auf maximal 100 begrenzt, es gibt eine Begrenzung auf eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche. Diese Personenbegrenzung gilt nicht auf Wochenmärkten, auf denen ausschließlich Lebensmittel angeboten werden.

Fitnessstudios und Tanzschulen:  Gruppenkurse dürfen jeweils nur von maximal sechs Menschen plus Übungsleiter oder Lehrer besucht werden. Duschen und Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden.

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