Der 7. Juni 2009 soll Super-Wahltag werden

Noch stehen nicht alle Wahl-Termine für 2009 fest. Der Kreisausschuss schlägt vor, die Wahl der Landrätin und die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister von Wittlich sowie der Verbandsgemeinden Wittlich-Land, Manderscheid und Traben-Trarbach auf den Tag der Europa- und Kommunalwahl am 7. Juni zu legen.

Jede Menge Material für die Urne: Am 7. Juni 2009 sollen die Bürger vier Wahlen entscheiden. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Wittlich. Nicht von vornherein steht fest, dass im kommenden Jahr alle Wahlen auf einen Termin fallen. Die Europa-Wahl sowie die Kommunalwahl — so viel ist klar — finden gemeinsam am 7. Juni statt. Den Wahltermin für den Landratsposten legt die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion noch fest, die Wahltermine für die hauptamtlichen Bürgermeister die Kreisverwaltung.

Der Kreisausschuss hat gestern dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt, alle Termine auf den 7. Juni festzulegen. Nun sollen noch die betroffenen Kommunen befragt werden. Dies sind die Stadt Wittlich und die Verbandsgemeinden Wittlich-Land, Manderscheid und Traben-Trarbach.

Nicht bei allen Kommunenchefs läuft die Amtszeit zur gleichen Zeit aus: Die Amtszeit von Christoph Holkenbrink, Bürgermeister von Wittlich-Land, endet am 30. September 2009, die der übrigen Verwaltungsspitzen Ende Dezember 2009.

Die unterschiedlichen Termine kommen dadurch zustande, dass es bei der Einführung der Urwahl in den 90er Jahren eine Übergangsregelung gab. Laut dieser Regel konnten die hauptamtlichen Bürgermeister und auch die Landrätin, die zuvor auf zehn Jahre von den VG-Räten beziehungsweise dem Kreistag gewählt wurden, bis spätestens Ende 2001 im Amt bleiben. Die reguläre Amtszeit von Holkenbrink lief allerdings bereits Ende September 2001 aus. Bei den anderen griff die Urwahl-Frist.

Und wer stellt sich zur Wiederwahl? Bislang hat Holkenbrink als einziger der zu wählenden Hauptamtlichen seine Kandidatur offiziell angekündigt (der TV berichtete). Er hatte dies an seinem 60. Geburtstag im Juni 2008 verlauten lassen. Dabei hatte er dar auf hingewiesen, dass die Pensionsansprüche nicht der Grund für eine erneute Kandidatur seien, da seine Ansprüche bereits mit dem 60. Lebensjahr gelten würden.

Nach Auskunft der Kreisverwaltung verlieren die hauptamtlich urgewählten Bürgermeister und auch die Landrätin ihren Anspruch auf ein Ruhegehalt, falls sie sich nicht zur Wiederwahl stellen.