Der große Wurf

Wer ein Gefühl dafür bekommen will, welch großen Wurf die Landesregierung mit der Kommunalreform am Ende zustande bringen wird, der kann sich die Liste der neuverteilten Aufgaben ansehen, die vom kommenden Jahr an zwischen Land, Landkreisen und Gemeinden hin und her geschoben werden.



Praktisch alleBereiche der Neuregelung sind an Nebensächlichkeit kaum zu überbieten: Sie reichen von der Schulmilchbeihilfe-Verordnung bis zur Kontrolle darüber, dass niemand "Heilkunde im Umherziehen" praktiziert. Unter anderem um diese beiden "Pfeiler des Rechtsstaats" werden sich künftig die Landkreise kümmern dürfen. Angesichts dieser Art von Umgestaltungswillen, mag man sich gar nicht vorstellen, welche innovative Kraft Mainz bei der Umsetzung der Gebietsreform entfalten wird. Vielleicht hat die Verbandgemeinde Kröv-Bausendorf doch auf die richtige - wenn auch im Hinblick auf langfristig kosteneffziente unsinnige - Strategie gesetzt: Jede Neuerung ablehnen und abwarten. Es wird schon nichts wesentliches passieren. Mit der Aufgaben-Neuverteilung jedenfalls wird defintiv nichts wesentliches bewegt.

Der einzige Punkt, an dem mit der Pseudo-Reform etwas relevantes in eine sinnvolle Richtung gelenkt wird, ist,dass künftig nicht mehr die Kreise, sondern die Polizeipräsidien Buß- und Verwarnungsgeld von Verkehrsteilnehmern eintreiben und das Geld, das bisher in die Kreiskassen floss, für das Land einsacken. Denn es ist nicht einzusehen, dass der Landkreis Bernkastel-Wittlich bisher jährlich mehr als eine Million Euro verbuchen kann, weil dort zufällig zwei ergiebige Stellen für Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen der Polizei liegen - am Ende der A 60 am Wittlicher Kreuz und nahe auf der A 1 nahe Klausen - während die drei Nachbarkreise kaum zusammen auf diese Summe kommen. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm kassiert von Verkehrssündern jährlich nicht einmal 300 000 Euro an Buß- und Verwarnungsgeldern, der Vulkaneifelkreis etwa 430 000 Euro und Trier-Saarburg rund 340 000 Euro.

Diese Art der Kommunalfinanzierung ist schlicht ungerecht. Daher ist es sinnvoll diesen Zustand zu ändern, das Geld beim Land einzusammeln und den Kreisen einen noch nicht näher definierten Betrag als Ausgleich zu geben. Es würde jedoch kaum verwundern, wenn beim Mainzer Hang, im Zusammenhang mit der Kommunalreform zaudernd und inkonsequent vorzugehen, auch bei dieser Neuverteilung etwas völlig unausgegorenes herauskäme.

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