Der letzte Weg kann auch ganz anonym sein

Bernkastel-Wittlich · In der ländlich geprägten Region sind viele Familienbande noch so fest, dass eine würdevolle Beerdigung möglich ist. Doch es gibt auch Fälle, wo weder Geld vorhanden ist, noch Angehörige auszumachen sind. Dann wird der Verstorbene anonym beigesetzt. Die Kosten von 1200 bis 1300 Euro übernimmt der Staat.

Bernkastel-Wittlich. Der letzte Weg eines Menschen: Er kann unter großer Anteilnahme aber auch ohne jede Begleitung von Angehörigen und Bekannten erfolgen. Verbunden ist eine Beerdigung immer mit Behördengängen, die aber zum Angebot der Bestatter gehören. Nicht immer können Angehörige das Geld für eine Bestattung aufbringen, und manchmal sind weder Geld noch Angehörige vorhanden beziehungsweise auf die Schnelle ausfindig zu machen. Dann treten die Ordnungs- und Sozialämter auf den Plan, denn der Verstorbene muss innerhalb weniger Tage bestattet sein.
Wittlich hat Ausnahmestellung


Der TV hat sich bei mehreren Verbandsgemeinden im Kreis Bernkastel-Wittlich umgehört, wie in solchen Fällen gehandelt wird und wie oft sie überhaupt eintreten. Ein Trend lässt sich dabei nicht ausmachen.
Am ehesten ist er in der Stadt Wittlich festzustellen. Dort habe 2011 und 2012 die Zahl der Bestattungen zugenommen, an denen die Ordnungsbehörde beteiligt war, sagt Pressesprecher Jan Mußweiler. Eine Statistik werde aber nicht geführt. Wittlich habe eine Ausnahmestellung, weil es mehrere Seniorenheime, das Krankenhaus und die Justizvollzugsanstalt beherberge. Bestatter Guido Eis (Wittlich) berichtet für sein Unternehmen von bis zu 15 Beerdigungen dieser Art und pro Jahr.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues hat 2012 vier solcher Bestattungen in Auftrag gegeben. In zwei seien die Kosten später komplett erstattet worden, zwei Verfahren seien noch im Gang, berichtet Ordnungsamtsleiter Josef Schmitz. 2011 wurde die Kommune acht Mal tätig. In zwei Fällen wurden die Kosten später erstattet, fünf Mal zumindest teilweise.
Ausschreibung für Bestattungen


In der Einheitsgemeinde Morbach waren nach Auskunft von Büroleiter Theodor Gätz in den vergangenen fünf Jahren jeweils höchstens zwei Fälle verzeichnet. Die Ordnungsbehörde könne dabei auf spezielle für diese Zwecke bereitgestellte Mittel zurückgreifen. Je nach Einzelfall schließe sich aber eine Prüfung an, ob eine Erstattung möglich ist. In der VG Wittlich-Land gab es 2011 und 2012 diese Fälle überhaupt nicht, 2009 waren es zwei, 2008 einer.
In Bernkastel-Kues beispielsweise werden solche Bestattungen ausgeschrieben, in Wittlich werden verschiedene Angebote eingeholt. Ein weiteres interessantes Detail, das vielen Lebenden unbekannt sein dürfte: Stirbt ein Wittlicher im Krankenhaus in Bernkastel-Kues, ist das dortige Ordnungsamt im Fall der Fälle zuständig. Umgekehrt gilt das natürlich auch.
Ist kein Angehöriger aufzutreiben und die Kostenübernahme ungeklärt, sieht der letzte Weg eines Verstorbenen so aus. Er wird in einem einfachen Sarg in das Krematorium nach Braubach-Dachsenhausen (Mittelrhein/Taunus) gebracht, dort verbrannt und gleich auf dem angegliederten Friedhof anonym beigesetzt. Kostenpunkt für die billigste aller Beerdigungen, einschließlich aller Formalitäten: 1200 bis 1300 Euro.
Warum nach Braubach und beispielsweise nicht nach Hermeskeil, wo auch ein Krematorium steht. "Braubach war zuerst da, bietet einen guten Service und ist auch einen Tick billiger", sagt Guido Eis. Deshalb gebe es keinen Grund zu wechseln. Natürlich fahre er auf Wunsch von Angehörigen aber auch in den Hochwald oder zu anderen Krematorien.
Angehörige zu ermitteln, die für die Kosten herangezogen werden können, ist mitunter sehr schwierig. "Es ist schon vorgekommen, dass wir Kinder ermittelt haben, die schon lange Jahre keinerlei Kontakt zu ihrem verstorbenen Elternteil hatten und trotzdem die Beerdigungskosten zahlen mussten", berichtet Josef Schmitz.
Extra

Nach dem rheinland-pfälzischen Bestattungsrecht werden nach den Erben die nächsten Angehörigen (in der Reihenfolge Ehegatte, Kinder, Eltern, sonstige Sorgeberechtigte, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder) für die Kostenübernahme herangezogen. Die Ordnungsbehörden empfehlen alleinstehenden Personen, die keine Angehörigen haben, die sich später um die Beerdigung kümmern, zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen. Dafür können bei einem Bestatter Vorsorgeverträge abgeschlossen werden. cb

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort