Der Pest keine Chance

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Damit sich die klassische Geflügelpest nicht ausbreitet, werden große Geflügelhaltungen untersucht. Grundlage ist die Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest vom 1. September 2005. Die Verordnung richtet sich an alle Geflügelhalter, die mehr als 100 Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse halten und diese nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen untergebracht haben.

Hiermit sind solche Geflügelhaltungen gemeint, die in der Summe aus mehr als 100 Tieren bestehen und diese ständig oder auch nur zeitweise im Freien laufen lassen. Diese Geflügelbestände müssen in der Zeit vom 15. Oktober 2005 bis zum 15. Dezember 2005 serologisch auf den Erreger der Geflügelpest untersucht werden. Die betroffenen Geflügelhalter müssen in diesem Zeitraum einen Tierarzt mit der Blutentnahme bei ihren Tieren beauftragen. Es gelten folgende Probenmengen: In Enten- oder Gänsehaltungen sind von insgesamt 15 Tieren und in den sonstigen Haltungen von zehn Tieren Blutproben zu entnehmen. Die Proben sind zum Landesuntersuchungsamt in Koblenz zu senden, wo sie untersucht werden. Von dort wird das Ergebnis der Proben zum einen dem Tierarzt oder Halter sowie der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mitgeteilt. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/14353) gerne zur Verfügung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort