Der Tag der Entscheidung für Manderscheid naht

Manderscheid/Wittlich · In seiner nächsten Sitzung will der Verbandsgemeinderat Manderscheid beim Tagesordnungspunkt Kommunalreform Nägel mit Köpfen machen. Viele Optionen bleiben ihm nicht: Das Innenministerium sieht derzeit keine Gründe, warum Manderscheid vom Fusionszwang ausgenommen werden sollte.

Manderscheid/Wittlich. "Weile maach jefälligst eppes" heißt es für die Verbandsgemeinde Manderscheid. So beschreibt Bürgermeister Wolfgang Schmitz den Druck, der auf seiner VG lastet, und verfällt bei diesem emotionalen Thema schon mal in Pantenburger Dialekt, wenn er in seinem Heimatort spricht. "Es tut weh, wenn man in einer solchen Situation gezwungen wird, sich selbst aufzugeben."
Denn die Landesregierung in Mainz macht Ernst. Aus ihrer Sicht können mit Blick auf die demografische Entwicklung nur noch Verbandsgemeinden ihre Aufgaben kompetent und wirtschaftlich wahrnehmen, die mindestens 12 000 Einwohner haben. Manderscheid hat nicht einmal 8000 - und ist damit gezwungen, einen Partner zu suchen oder sich aufzusplitten und die Ortsgemeinden anderen VG zuzuschlagen.
Ein letztes Aufbäumen könnte es bei der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung am 20. Oktober geben. Dann entscheiden die Ratsmitglieder zwischen zwei Optionen, die der Arbeitskreis Verwaltungsreform ausgearbeitet hat. A: Die VG wird in der Freiwilligkeitsphase keine Verhandlungen mehr führen und stellt den Antrag, vom Fusionszwang ausgenommen zu werden. B: Die VG nimmt Fusionsgespräche mit der VG Wittlich-Land auf.
Andere Wege stehen Manderscheid aus Sicht von Schmitz nicht mehr offen. Kyllburg unternehme in Sachen Kommunalreform gar nichts, eine VG von Bettenfeld bis Reil sei nicht das Wahre, Daun liegt außerhalb des Kreises Bernkastel-Wittlich, und Landrat Gregor Eibes hat deutlich gemacht, dass er keine VG an einen anderen Kreis abgeben wird. Also bleibe nur noch Wittlich-Land mit seinen schon jetzt knapp 22 000 Einwohnern, auch wenn Schmitz Manderscheid damit in der Rolle des Bittstellers sieht, denn "die brauchen os überhaupt net".
Kommunal- Reform


Und wie will Manderscheid einen möglichen Antrag mit dem Ziel rechtfertigen, von der Kommunalreform ausgenommen zu werden? "Unsere Finanzsituation ist hervorragend", sagt Schmitz. Immerhin sei die VG so groß wie Liechtenstein, habe eine effiziente Verwaltung sowie viele Naturschutzgebiete und sei wasser- und waldreich. "Mir kinnten aus der Lieser trinken." Alles Gründe, die Mainz wohl wenig beeindrucken werden. Zwar zählen landschaftliche und topographische Besonderheiten zu den Faktoren, die für eine Eigenständigkeit sprechen können.
Aber: Je stärker die Einwohnerzahl die geforderte Größe unterschreitet, desto bedeutsamer müssen die Gründe für einen Fortbestand der VG sein. Daher heißt es auf TV-Anfrage: "Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur vermag keine solchen hinreichenden besonderen Gründe zu erkennen, die einen unveränderten Fortbestand der Verbandsgemeinde Manderscheid ausnahmsweise rechtfertigen könnten." Vielmehr müsste sie "sehr gewichtige besondere Gründe zur Kompensation der deutlichen Unterschreitung der Mindesteinwohnerzahl" vorlegen. uq
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform nennt als besondere Gründe, die für die Eigenständigkeit einer kommunalen Gebietskörperschaft sprechen, beispielsweise landschaftliche und topographische Gegebenheiten und die geografische Lage unmittelbar an der Grenze zu einem Nachbarstaat oder einem Nachbarland. Außerdem relevant sind die Wirtschafts- und Finanzkraft, die Erfordernisse der Raumordnung sowie die Zahl der Soldaten, Zivilangehörigen und Familienangehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte, die nicht in Kasernen leben. uq

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