Der Titelstreit

WITTLICH. Aufregung nach dem TV-Artikel über Guido Eis, den ersten Bestattermeister im Kreis Bernkastel-Wittlich: Dieser Titel existiere gar nicht, echauffierte sich der Landesfachverband Holz und Kunststoff in einer Mitteilung an die Redaktion.

Nach der Berichterstattung im TV über Guido Eis als ersten Bestattermeister des Landkreises erreichte die Redaktion ein Schreiben des Landesfachverbands Holz und Kunststoff: Die Ausbildungsbezeichnung "Meister" in Verbindung mit einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe dürfe nur führen, wer die Prüfung nach Paragraph 51 a Absatz 3 in diesem Handwerk oder Gewerbe bestanden habe. Eine diesbezügliche Regelung für den Beruf des Bestatters existiere jedoch nicht. Das heiße: Keine Rechtsverordnung, keine Prüfung, kein Meistertitel. Zur Bekräftigung dieser These hatte Wolfgang Rödler, technischer Berater des Landesverbands, Kopien einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Saarbrücken beigelegt, in der einem Berufskollegen im geschäftlichen Verkehr die Werbung mit dem Titel "Bestattermeister" untersagt worden war. Das passt nicht zu den Informationen, die in dem TV-Bericht verwertet worden sind: Dem TV lagen die von der Handwerkskammer Düsseldorf unterzeichneten Urkunden vor, in denen Eis vom Prüfungsausschuss der Titel "Bestattermeister" verliehen worden war. Für den Bundesverband deutscher Bestatter, in dem rund 80 Prozent der Unternehmen organisiert sind, ist die Sache klar: Es handele sich beim Lehrgang zum Bestattermeister um eine Fortbildungsprüfung auf der Grundlage der Rechtsvorschriften in der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes, erklärt Geschäftsführer Rolf Lichtner. Damit habe diese Prüfung, die die Handwerkskammern Düsseldorf und Würzburg für Bestatter abnehmen, Gesetzes-Charakter. 250 Menschen tragen diesen Titel inzwischen. Bei der Argumentation des Landesfachverbands gegenüber dem TV handele es sich um die Fortführung einer langen berufspolitischen Auseinandersetzung, sagte Lichtner.Rödler: Bezeichnung rechtswidrig

Der Fall vor dem Landgericht Saarbrücken sei ein ganz anderer gewesen. Hier habe ein Bestattungsunternehmen zu Unrecht mit dem Titel "Bestattermeister" geworben. Da die dafür notwendige Prüfung eben nicht abgelegt worden sei, dürfte dieses Unternehmen auch nicht den Eindruck erwecken. Guido Eis aber sei ein geprüfter Bestattermeister und dürfe sich so nennen, sagt Lichtner. Auf Nachfrage bei Rödler stellte der diese Version nicht in Frage. Dennoch beharrt er darauf, dass die Fortbildungsprüfungsordnung, nach der in Würzburg und Düsseldorf der Titel verliehen wird, "im krassen Gegensatz zur Entscheidung des Gesetzgebers steht". Die Ausbildungsbezeichnung Meister ist nach seiner Auffassung im Bestattergewerbe rechtswidrig: Die Rechtsverordnung zur Ausbildung zur Bestattungsfachkraft sei eine bis 31. Juli 2008 befristete Erprobungsverordnung. Darauf habe auch das Bundesministerium für Wirtschaft Ende 2004 gegenüber dem Zentralverband des deutschen Handwerks hingewiesen.

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