Der Winter kommt früher oder später

Wittlich · Die winterlichen Tage mit Schnee und Eis werden nicht mehr lange auf sich warten lassen. Damit auch in diesen kalten Zeiten Fußgänger sicher an ihr Ziel gelangen können, muss der Grundstückseigentümer seiner Räumpflicht nachkommen.

Wittlich. Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittlich hat die Schneeräumung auf den Gehwegen an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8.30 Uhr zu erfolgen. Bei Häusern oder Grundstücken ohne Gehweg ist ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen. Sind die Gehwege glatt und rutschig, so beginnt hier die Streupflicht. Während der allgemeinen Verkehrszeiten an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8.30 bis 20 Uhr ist so zu streuen, dass auf dem Gehweg keine Rutschgefahr besteht. Das Abstreuen soll mehrmals täglich und nur mit auftauenden oder abstumpfenden Mitteln wie Sand, Sägemehl, Asche, Splitt, Lava-Granulat oder Streusalz zu erfolgen. Zur Sicherheit der Bürger wird das Ordnungsamt die Räum- und Streupflicht überwachen. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass der Winterdienst sich nur auf die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen auf Fahrbahnen und Fußgängerüberwegen innerhalb der Orte erstreckt. Das Betreten der Fußwege erfolgt auf eigene Gefahr. red

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