Deutliche Sanktionen ab 0,5 Promille

Im Rahmen eines Vortrags zu den Themen "Alkohol im Straßenverkehr" sowie "Jugendliche und Alkohol" hat der Thalfanger Bezirkspolizist Thomas Haupenthal in Schönberg mit einigen Irrtümern aufräumen können.

 Ein Blick durch die Testbrillen, die Bereitschafspolizist Thomas Haupenthal (links) nach Schönberg mitgebracht hat, führt Ortsbürgermeister Harald Prümm die trüben Aussichten vor Augen, die Autofahrer nach dem Konsum von Alkohol zwangsläufig haben. TV-Foto: Ursula Schmieder

Ein Blick durch die Testbrillen, die Bereitschafspolizist Thomas Haupenthal (links) nach Schönberg mitgebracht hat, führt Ortsbürgermeister Harald Prümm die trüben Aussichten vor Augen, die Autofahrer nach dem Konsum von Alkohol zwangsläufig haben. TV-Foto: Ursula Schmieder

Schönberg. Ein "erziehungsbeauftragter" älterer Bruder kann längst nicht generell einen "sorgeberechtigten" Elternteil vertreten. An manchen Orten, wie etwa Bars, haben Jugendliche unter 18 Jahren nichts verloren. Das hat Thomas Haupenthal bei einem Vortrag in Schönberg deutlich gemacht. Außerdem brauche es unter Umständen schon eine schriftliche Beauftragung, die auch in der Tasche stecken sollte. Wenn der Ältere früher gehe, sei auch für den Jüngeren die Party zu Ende. Jugendliche müssten das Fest dann verlassen, sagte Haupenthal.

Wer sich bei Veranstaltungen wie einem Dorffest auf sicherem Boden bewegen wolle, sollte das Jugendschutzgesetz gut sichtbar aufhängen. Außerdem sei eine Kontrolle am Eingang sinnvoll. Haupenthal nennt als gutes Hilfsmittel Armbänder in je nach Alter unterschiedlichen Farben.

Eindringlich führte Haupenthal die Folgen des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung vor Augen. Ein solches Vergehen komme nicht nur finanziell teuer zu stehen, weil sich Rechnungen schnell auf 3000 Euro summierten. Vom Verlust des Arbeitsplatzes bis zu dem des gesellschaftlichen Ansehens könne das auch weitreichende Folgen nach sich ziehen. Ein zunehmendes Problem ist laut Haupenthal der Drogenkonsum. Im Bereich der Polizeiinspektion Morbach, deren Beamte eigens geschult würden, Drogenkonsumenten zu erkennen, habe es 2009 mehr Blutproben wegen des Verdachts auf Drogen als auf Alkohol gegeben.

Die Fragen der zehn Zuhörer - darunter fünf Jungendliche - zeigten, dass es große Unsicherheiten gibt. So war einer der Älteren überzeugt, mit 1,1 Promille könne noch Auto gefahren werden (siehe Extra). Stattdessen warnte Haupenthal sogar vor der Annahme, mit einem Glas Wein oder einem Glas Bier bewegten sich Autofahrer noch im straffreien Bereich. Der Blutalkoholwert sei abhängig von Faktoren wie Körpergewicht, Blutmenge oder ob und wie viel j0emand zuvor gegessen habe.

Ortsbürgermeister Harald Prümm lag der Hinweis auf die 2009 gestartete Aktion "Bob" am Herzen. In Trier beteiligten sich etliche Gastronomen daran, indem sie Fahrer von Fahrgemeinschaften mit kostenlosen oder vergünstigten alkoholfreien Getränken erwarteten.

Prümm hätte sich für den Vortrag zu Themen wie "Alkohol im Straßenverkehr" oder "Jugendliche und Alkohol" mehr Besucher - auch von außerhalb - gewünscht. Einen aktuellen Anlass für das Angebot habe es nicht gegeben. Wegen immer wieder kursierender "Gerüchte" habe er nur für mehr Klarheit sorgen wollen.

Extra Drastische Folgen: Seit Februar 2009 gilt ein Bußgeldkatalog mit deutlich höheren Sanktionen für Fahren mit Alkohol. Ein wichtiger Grenzwert ist eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille (oder eine Alkoholmenge, die später zu einem solchen Wert führt) beziehungsweise eine Atemalkoholkonzentration von 0,25 Milligramm pro Liter. Ein erster Verstoß hat ein Bußgeld von 500 Euro (zuvor 250 Euro) plus einen Monat Fahrverbot zur Folge. Beim zweiten Mal sind 1000 Euro fällig, beim dritten Mal 1500 Euro - plus je drei Monate Fahrverbot. Hinzu kommen in allen drei Fällen je vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Während bei einem Fahrverbot der Führerschein für bis zu drei Monate abzugeben ist, wird er bei einem "Entzug der Fahrerlaubnis" vernichtet. Nach einer Sperrfrist von einem Jahr oder länger muss er neu beantragt werden, wofür oft ein medzinisch-psychologisches Gutachten (MPU), der sogenannte "Idiotentest", verlangt wird. Ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer - auch ohne auffälliges Fahrverhalten oder Gefährdung anderer - als "absolut fahruntüchtig", was nach dem Strafrecht geahndet wird. Für Führerscheinanfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. (urs)

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