Güterverkehr geplant Koblenzer Richter urteilen: Deutsche Bahn muss Hunsrückquerbahn instandsetzen – Aber bis wann?

Koblenz/Büchenbeuren/Morbach · Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage der Deutschen Bahn im Wesentlichen abgewiesen. Sie muss demnach einen Abschnitt der Hunsrückquerbahn so herrichten, dass dort wie geplant Güterzüge fahren können. Warum die Bahn dennoch zufrieden scheint und die Folgen des Urteils vorerst unklar bleiben.

 Die Trasse der Hunsrückquerbahn ist in weiten Teilen sanierungsbedürftig: Ein geplanter Güterverkehr zwischen Stromberg und Büchenbeuren konnte deshalb bislang nicht starten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht in Koblenz per Urteil bestätigt, dass die Deutsche Bahn die Strecke dafür herrichten muss.

Die Trasse der Hunsrückquerbahn ist in weiten Teilen sanierungsbedürftig: Ein geplanter Güterverkehr zwischen Stromberg und Büchenbeuren konnte deshalb bislang nicht starten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht in Koblenz per Urteil bestätigt, dass die Deutsche Bahn die Strecke dafür herrichten muss.

Foto: TV/Christoph Strouvelle

Die Deutsche Bahn AG ist mit einer Klage beim Verwaltungsgericht in Koblenz weitgehend gescheitert. Die Richter entschieden, dass die Bahn die Strecke der ehemaligen Hunsrückquerbahn zwischen Stromberg und Büchenbeuren instandsetzen muss, sodass dort Züge fahren können. Gegen eine entsprechende Anordnung des Eisenbahnbundesamtes hatte sich die Bahn vor Gericht gewehrt.