Archiv Mai 2019 A 1 schlägt hohe Wellen – LBM nimmt Stellung zu Kritik an Fahrbahn bei Wittlich

Wittlich/Salmtal · Auf der Fahrbahn zwischen Wittlich und Salmtal holpert es. Nachdem der TV berichtete, erreichten ihn viele Kommentare und Zuschriften. Jetzt spricht der LBM.

 Auf der A 1 zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich und Salmtal holpert es. Das Bild zeigt Bauarbeiten im vergangenen Jahr.

Auf der A 1 zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich und Salmtal holpert es. Das Bild zeigt Bauarbeiten im vergangenen Jahr.

Foto: Christian Moeris

Ein Video, mehr als 25 000 erreichte Personen und viele offene Fragen später, hat sich der Landesbetrieb Mobilität gegenüber dem TV geäußert. Was ist beim Bau der Fahrbahn zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich und Salmtal auf der A 1 schief gelaufen?

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) zeigt sich auf Nachfrage mit dem Ergebnis der beauftragten Baufirma nicht zufrieden: „Hier sind in der Tat langwellige Unebenheiten zu vernehmen, die den Fahrkomfort beeinflussen und man bei neuen Strecken so nicht erwartet. Das Arbeitsergebnis ist im Finish auch für uns als Auftraggeber nicht befriedigend.“ Allerdings seien die Bauarbeiten insgesamt ordnungsgemäß abgelaufen. „Es sind uns keine Fehler in den Abläufen der Herstellung bekannt.“

Die Mängel, die trotzdem bestehen, lägen noch im Grenzbereich. Der Landesbetrieb erklärt: „Bei der Feststellung von Mängeln handelt es sich grundsätzlich um die Überschreitung von Grenzwerten und Toleranzbereichen. Die nachgeprüfte Ebenheit der Strecke liegt im zu tolerierenden Bereich der bundesweit einheitlich vertraglich zu vereinbarenden Bedingungen.“

Der Landesbetrieb erklärt, er habe Kontrolluntersuchungen gemacht. Mit der Abnahme der Fahrbahn sei auch die vertraglich definierte Ebenheit überprüft worden. „Dafür wurde die Strecke mit einem sogenannten Planografen gemessen, der die Unebenheiten aufzeichnet.“

Bei so einer Messung darf der Wert einer Hohllage von vier Millimetern auf dieser Messstrecke nicht überschritten werden. „Bis auf eine Stelle, die mittlerweile schon beseitigt ist, wurde der Grenzwert erstaunlicher Weise an keiner Stelle überschritten.“ Wie die Aussage des LBM zeigt, ist man auch bei der Behörde darüber erstaunt, dass trotz der spürbaren Wellen, die Toleranzwerte nicht überschritten wurden. Auf der anderen Seite sei dies für den LBM „eine ernüchternde Tatsache“. Denn zu weiteren Forderungen berechtige diese Feststellung nicht.

Aber wie konnte es überhaupt so weit kommen? Wurde dem Bauunternehmen nicht auch während der Arbeiten auf die Finger geschaut? Neben der Überprüfung durch Vermessungen gibt es bei der Abnahme einer Fahrbahn auch noch andere Kriterien: „Es wird eine Vielzahl von auftragnehmer- und auftraggeberseitigen Kontrolluntersuchungen zu allen verwendeten Baustoffen vorgelegt und auch dort die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Grenzwerten und Toleranzen überprüft“, erklärt die Behörde. Wenn die frisch sanierte Fahrbahn jetzt schon Bodenwellen aufweist, wie lange wird sie dann halten? Trotz der Unebenheiten bestehe laut LBM kein Grund, von einer kürzeren Lebensdauer der Betonfahrbahn auszugehen.

Doch was ist beim Bau konkret schief gelaufen? Eine mögliche Erklärung sieht der LBM in den heißen Tagen des vergangenen Jahres. Denn für den Einbau der Betonfahrbahn wird ein Draht längs parallel zur Achse gespannt. An diesem Draht tastet der Betonfertiger die Höhenlage der herzustellenden Fahrbahnplatte ab. Der Draht ist sehr stark gespannt und hat regelmäßige Fixierpunkte. Bei so heißen Temperaturen wie im vergangenen Jahr, seien in der Vergangenheit bei ähnlichen Bedingungen ebenfalls leichte Wellen innerhalb der Toleranzmaße festgestellt worden, sagt die Behörde.

Da alles im Toleranzbereich liegt, gebe es wohl auch kein Geld zurück, oder doch? Gegenüber der Firma gebe es eine fünfjährige Frist für Mängelansprüche nach der Endabnahme, sagt der LBM. „Sollten sich in dieser Zeit Mängel zeigen, werden diese nach Aufforderung unsererseits beseitigt. Für die Forderung nach einer Erneuerung besteht kein Raum.“ Das bedeutet, der Streckenabschnitt wird so bleiben, wie er ist. Der LBM hat der zuständigen Baufirma die volle Rechnung bezahlt.

Wie die Antworten der Behörde zeigen, weisen sie nicht zurück, dass die Fahrbahn holpert. Trotzdem sei sie nach den bundesweit geltenden Regelungen nicht zu beanstanden. Denn: „Im Ergebnis ist der Abschnitt gemäß den geltenden Richtlinien hergestellt und auch die Verkehrssicherheit im Rahmen des erlaubten Geschwindigkeitsniveaus nicht beeinträchtigt.“

Neben dem Landesbetrieb für Mobilität, hat der TV auch dem zuständigen Bauunternehmen eine Anfrage gestellt. Das Unternehmen wollte sich auf die zugesandten Fragen nicht äußern.

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