Die Angeklagten schweigen

Bernkastel-Kues · Kein leichter Fall: Wer Schuld hatte am Streit (mit Verletzten) vor einer Musikkneipe, ist offen. Es wird einen weiteren Verhandlungstag geben. Nicht glücklich sind Richter und Staatsanwältin über einen Polizisten, der den Zeugen vor dem Prozess ein Papier mit ihren damaligen Aussagen gab.

Bernkastel-Kues. Eines ist unstrittig. Es hat in den frühen Morgenstunden des 22. September 2013 vor einer Diskothek in Bernkastel-Kues eine verbale und tätliche Auseinandersetzung gegeben. Eine junge Frau erleidet durch einen Schlag eine Rippenprellung. Ihren Bruder erwischt es unter anderem mit einem Nasenbeinbruch noch schlimmer. Doch damit sind die Fakten, mit denen sich das Amtsgericht Bernkastel-Kues auseinanderzusetzen hat, auch schon weitgehend erschöpft.
Die 18-Jährige bekommt nach dem Schlag schlecht Luft und kann das weitere Geschehen offenbar nicht genau beobachten. Der 20-Jährige hat mehr als 2,5 Promille im Blut und kann sich nicht erinnern, wer ihn geschlagen hat. Und die beiden Angeklagten, 23 und 22 Jahre alt, machen von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch.
Auslöser war, so die junge Frau, ein Gespräch zwischen ihr und ihrem Bruder. "Er wird sentimental, wenn er getrunken hat", sagt sie. Sie habe ihn dazu bewegen wollen, sich nach Hause fahren zu lassen. Deshalb sei es etwas laut zwischen ihnen geworden. Der 23 Jahre alte Angeklagte sei dazugekommen, habe sie beschimpft ("Du bist genauso asozial wie dein Bruder") und sie ins Gesicht geschlagen. Sie habe ihn weggeschubst, er sei gefallen und habe ihr im Aufstehen einen Hieb in die Rippen versetzt.
Unbekannter Audifahrer


Undurchsichtig wird es, als der Bruder ihr zu Hilfe eilt. Es könnte sein, dass sich mehrere Personen auf ihn gestürzt haben. Ein Zeuge will, laut Aussage bei der Polizei, gesehen haben, dass auch der 22 Jahre alte zweite Angeklagte geschlagen hat. Vor Gericht räumt der beste Freund des Hauptgeschädigten einen Irrtum ein. Er habe den Mann festgehalten, damit er sich nicht einmischt. Für den Schlag, der zum Nasenbeinbruch seines Freundes geführt habe, sei der Fahrer eines Audi verantwortlich. Den kann aber kein Zeuge benamen.
Als Zeuge geladen ist ein Beamter der Polizeiinspektion Bernkastel-Kues. Er hat die Untersuchungen geführt. Ein Zeuge erzählt vor Gericht, der Polizist habe ihm und den anderen Geladenen auf dem Flur ein Papier mit ihrer damaligen Aussage gegeben. Offenbar, weil er mitbekam, dass sich einer nicht mehr erinnern konnte.
Das ist, so Richter Jan Keppel, nicht strafbar. Froh sind er und Staatsanwältin Anne Wildfang über die Aktion aber nicht. Für Anwalt Pierre Wolff, Verteidiger des 23-Jährigen, ist es aber ein gefundenes Fressen. Die Aussagen der Zeugen seien nicht verwertbar, weil sie nicht aus der Erinnerung heraus gemacht worden seien, sagt er.
Richter und Staatsanwältin wollen versuchen, noch etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Es sollen noch weitere Zeugen vernommen werden. Dies geschieht am 17. März, ab 9 Uhr, an gleicher Stelle.

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