Verkehr B 50 neu: Am Nadelöhr geht’s weiter, nur wann?

Wederath · Wenn die die neue Straße mit dem Hochmoselübergang im nächsten Jahr bis Kommen fertiggestellt ist, müssen noch 16 Kilometer überbrückt werden, damit die Fernstraße bis zur A 61 vierspurig ist. Falls keine Komplikationen auftreten, könnte Ende 2019 für einzelne Bauabschnitte Baurecht erteilt werden.

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) setzt die Planungen für den weiteren Ausbau der B 50 neu mit vier Fahrspuren zwischen den Anschlussstellen bei Kommen und Büchenbeuren im Hunsrück fort. In diesem Bereich wird der vierspurige Verkehr nach Freigabe des Hochmoselübergangs im Jahr 2019 vorläufig weiter über die B 50 alt mit zwei Fahrspuren geleitet, bis die B 50 in Richtung Rheinböllen ab der Anfahrt zum Flughafen Hahn wieder vierspurig wird. Zuständig für die Planung sind zwei Behörden. Der LBM Bad Kreuznach will für zwei Bauabschnitte noch in diesem Jahr das Planfeststellungsverfahren einleiten.

Der LBM Trier will dies im zweiten Halbjahr 2019 für einen dritten Bauabschnitt erledigen. Geht alles gut, dann könnte im günstigsten Fall jeweils ein Jahr später Baurecht erteilt werden. Doch wann der Bau wirklich begonnen und wann mit der Fertigstellung gerechnet werden kann, ist unklar. Sprecher beider Behörden verweisen auf mögliche Unwägbarkeiten beim Planungs- und Baurechtverfahren und auf mögliche Klagen während des Verfahrens, die gerichtlich überprüft werden müssten und deren Dauer nicht abgeschätzt werden könne.

Abschnitt Longkamp-Zolleiche Die Planung für diesen rund fünf Kilometer langen Streckenabschnitt hat der LBM Trier übernommen. Derzeit werden die Planunterlagen vorbereitet, um diese zum Bundesverkehrsministerium zu senden. Sobald diese Behörde die Genehmigung erteilt hat, kann das Planfeststellungsverfahren mit den zugehörigen Offenlagen eingeleitet werden, sagt Hans-Michael Bartnick vom LBM in Trier. Er rechnet damit, dass dies in der zweiten Jahreshälfte 2019 passieren wird. Im Laufe des Verfahrens werde auch der für den Straßenbau notwendige Grunderwerb geregelt. Die Trasse der B 50 neu verläuft zwischen der Ortslage Wederath und dem Archäologiepark Belginum, bis er in Höhe der Einmündung zur Zolleiche den bisherigen Straßenverlauf erreicht. An der Kreisstraße 106 soll eine Anschlussstelle zur Auffahrt auf die Bundesstraße geschaffen sowie der Parkplatz des Archäologieparks um einen Mitfahrerparkplatz ergänzt werden. Auch sind zwei Grünbrücken für diesen Abschnitt vorgesehen. Der heutige Streckenzug der B 50/B 327 wird zum landwirtschaftlichen Verbindungsweg zurückgebaut. Die Kosten für diesen Straßenabschnitt würden derzeit berechnet. Bisherige Schätzungen gingen von 55 Millionen Euro aus, sagt Bartnick.

Abschnitt Zolleiche-Büchenbeuren Diese 10,7 Kilometer lange Strecke ist in zwei Abschnitte aufgeteilt. Einer ist 4,6 Kilometer lang und umfasst den Bereich von der Zolleiche bis zur Kreisgrenze, der zweite den 6,1 Kilometer langen Abschnitt von der Kreisgrenze bis zum Anschluss Büchenbeuren, sagt Thomas Wagner vom LBM Bad Kreuznach. Er rechnet mit Gesamtkosten von mindestens 78 Millionen Euro für diese beiden Abschnitte. Diese Zahlen könnten sich mit fortlaufender Planung noch verändern.

 Hier trifft die vierspurige B 50 neu auf die zweispurige B 50 alt

Hier trifft die vierspurige B 50 neu auf die zweispurige B 50 alt

Foto: Christoph Strouvelle

Zwischen den Abschnitten Zolleiche und Hirschfeld/Bahnhof wird die Trasse komplett neu gebaut und der bestehende Straßenverlauf zurückgebaut. Anschließend wird die bestehende Strecke der B 50 alt durch eine zweite Richtungsfahrbahn ergänzt. Anschlussstellen sind vorgesehen im Bereich Hochscheid, Hirschfeld Bahnhof und Büchenbeuren West. Entfallen werden die Anbindungen der K 77 bei Wahlenau beziehungsweise  Lötzbeuren. Die bisherige Verbindung nach Lötzbeuren wird durch eine neue Kreisstraße zwischen Büchenbeuren und der Kreisgrenze ersetzt. Beide Bauabschnitte erhalten jeweils eine Grünbrücke. Die notwendigen Flächen will der LBM Bad Kreuznach für den ersten Bauabschnitt in einem Flurbereinigungsverfahren erwerben. Für den zweiten Abschnitt setzt die Behörde auf freiwilligen Grunderwerb im Laufe des Planfeststellungsverfahrens.

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