Die Frist läuft ab

LANDSCHEID/BINSFELD. (chb) Die Gemeinden Landscheid und Binsfeld bringen im Anhörungsverfahren um die Landbeschaffung für die Air-Base Spangdahlem ihre Wünsche und Bedingungen zum Ausdruck. Experten legen Hochwasser- und Erosionsgutachten für den Kailbachtal vor.

Um die Air-Base Spangdahlem für Frachtflieger sicherer zu machen, müssen in Landscheid, Spangdahlem und Binsfeld Bäume weichen. Die Gemeinderäte in Binsfeld und Landscheid berieten nun, welche Konsequenzen das für die Gemeinden haben könnte und brachten diese in einem Anhörungsverfahren gegenüber der Bundesrepublik zum Ausdruck. Am heutigen Dienstag läuft die Frist für das Anhörungsverfahren ab. In der Gemeinde Landscheid werden 3,4 Hektar von der Air-Base beansprucht, davon sollen 1,14 Hektar Wald abgeholzt und mit Eichenniederwald wieder aufgeforstet werden. Die Restfläche von 2,26 Hektar ist Pufferzone, in der nur einzelne Bäume bei Bedarf gefällt werden sollen. Der Gemeinderat hat bereits in vergangenen Sitzungen (der TV berichtete) auf eine eventuelle Hochwasser- und Erosionsgefahr im Kailbachtal hingewiesen und ein Gutachten hierüber angefordert. Die Ergebnisse wurden nun vorgestellt und diskutiert. Die Gutachter des Büros für Hydrologie und Umwelt GmbH Gießen untersuchten die Erosionsgefahr und kamen zu dem Ergebnis, dass hier keine erhöhte Gefahr durch die Rodung zu erwarten ist. Auch das Hochwasserrisiko wird sich laut Gutachten nur sehr gering verschärfen. "Bei einem Hochwasser, wie es alle fünf Jahre vorkommt, könnte sich bei extremen Annahmen eine Wasserstandserhöhung von 1,3 Zentimeter ergeben", sagt der Diplom-Geologe Bernd Hanauer. Im Gemeinderat wurde dies angezweifelt, denn die Messungen fanden außerhalb des Orts statt. Allerdings kommt es innerhalb des Orts zu einer Flussverengung, und deshalb befürchtet man dort Schäden. "Ein Zentimeter außerhalb könnte zu fünf Zentimetern im Ort führen. Und die können erhebliche Schäden anrichten, für die jemand aufkommen muss", sagt Ortsbürgermeister Egon Birresborn. Für die Beweissicherung könnten zwei weitere Pegel eingerichtet werden, die den Wasserstandsunterschied vor und nach der Rodung deutlich machten. Zudem könnte es im Extremfall nötig sein, Retentionsflächen auszuweisen. Eine Minderung der Jagdeinnahmen wurde ebenfalls diskutiert, denn durch die Wiederaufforstung werden circa 1,1 Hektar eingegattert und sind nicht bejagbar. Jürgen Köhler, forstlicher Gutachter für Rheinland-Pfalz: "Aufgrund einer Gatterung von 1,1 Hektar kann kein Jagdpächter die Pacht mindern, das ist forstbetrieblich üblich." Der Gemeinderat beschloss nach intensiver Beratung, dass sie den Bürgermeister nur zur Unterschrift des Vertrags beauftragen, wenn ihren Forderungen nach zwei weiteren Pegeln und Entschädigungen für Retentionsflächen und Jagdminderungen entsprochen wird. In Binsfeld ist der Landbeschaffungsmaßnahme mit zwei Gegenstimmen zugestimmt worden. Bedingungen für den Vertrag sind der Einsatz der eigenen Waldarbeiter für die forstwirtschaftlichen Arbeiten. Außerdem fordert die Gemeinde, dass die drei Hektar Kahlschlag, die der Gemeinde Binsfeld gehören und in der Gemarkung Spangdahlem liegen, innerhalb der Gemarkung Binsfeld wiederaufgeforstet werden.

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