Die Gefahren des Internets

Wittlich · Missbrauch: Steht ein Mann vor Gericht, weil seine Ex-Freundin sich rächen wollte?

Wittlich Ein junger Mann muss sich seit gestern vor Gericht verantworten, weil er kinderpornografische Dateien besessen und seine Freundin missbraucht haben soll. Das Schöffengericht am Amtsgericht Wittlich muss nun klären, ob er die Dateien zufällig bekommen hat und ob seine Freundin in ihrer Anzeige falsche Behauptungen aufgestellt hat.

Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft Trier wirft einem 27-Jährigen aus der Eifel vor, kinder- und jugendpornografische Schriften besessen zu haben. Mindestens 800 Dateien mit entsprechenden Inhalten sollen auf seinem Computer gewesen sein. Zudem soll er seine damalige Freundin viermal sexuell missbraucht haben, während sie schlief.
Nach dem Ende der Beziehung soll er ihr zudem gedroht haben, Nacktfotos von ihr zu veröffentlichen, wenn sie nicht zu ihm zurückkehre.
Die Aussage des Angeklagten: Der Mann räumte ein, die in der Anklage erwähnten Dateien mit kinder- oder jugendpornografischem Material besessen zu haben, habe aber kein wirkliches Interesse speziell an diesen Dateien gehabt. Er sei viel im Internet unterwegs gewesen, habe die Kontrolle verloren und im Netz mit verschiedenen Menschen pornografische Dateien ausgetauscht, darunter sei jedoch keine gewesen, auf denen Kinder oder Jugendliche zu sehen gewesen waren.
Das in der Anklage erwähnte Material sei ohne sein Zutun unter diesen Dateien gewesen, die ihm teils in großen Mengen übermittelt worden seien. Er habe die Bilder zwar gesehen, jedoch nicht sonderlich beachtet. Aus Unachtsamkeit habe er sie nicht gelöscht.
Die in der Anklage erhobenen Vorwürfe, seine damalige Freundin missbraucht zu haben, bestritt er. Er habe zudem nie die Absicht gehabt, Nacktfotos von ihr zu veröffentlichen. Vielmehr habe sie ihm nach einem Streit gedroht, sich an ihm zu rächen, womit er sich ihre Anzeige erklärt.

Die Ex-Freundin des Angeklagten und ihre Mutter sollten gestern vor Gericht ebenfalls aussagen. Jedoch erschienen beide Frauen nicht zu dem Termin. Gegen sie verhängte das Gericht jeweils 150 Euro Ordnungsgeld. Sollten sie dieses nicht bezahlen können, drohen ihnen jeweils drei Tage Ordnungshaft.

Die Verhandlung wird am Montag, 3. April, 9 Uhr, fortgesetzt. Für diesen Termin sind die Ex-Freundin des Angeklagten und ihre Mutter erneut geladen.
Zudem sollen weitere Zeugen aussagen, unter anderem die Polizeibeamten, die die junge Frau vernommen haben.KINDER- UND JUGENDPORNOGRAFIE


Extra

(red) Der Begriff Kinderpornografie bezeichnet die in fast allen Rechtssystemen mit hohen Strafen sanktionierte Darstellung sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern. Kinderpornografie ist von Jugendpornografie abzugrenzen. Der Begriff Jugendpornografie bezeichnet im deutschen Strafrecht pornografische Darstellungen von, an und vor 14- bis 18-Jährigen. Die Beschaffung, der Besitz und die Verbreitung solcher Darstellungen können strafbar sein. Kinder- und Jugendpornografie sind auf prinzipiell alle Medien anwendbar, bezieht sich aber meist auf Foto- oder Filmmaterial. Die Beschaffung, der Besitz und die Verbreitung solcher Darstellungen können strafbar sein.

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